Süddeutsche Zeitung

Schule:Kostenerstattung auf einen Klick

Eltern können Anträge für Schulwegbeförderung online stellen

Eltern und Schüler können Anträge zur Erstattung der Schulwegkosten auch über das Internet stellen. Daran erinnert das Landratsamt Dachau zu den bevorstehenden Schulneueinschreibungen. Dieses Angebot wird, wie es in einer Pressemitteilung heißt, rege genutzt. Rund ein Drittel der gestellten Anträge kommen online im Landratsamt an. Als erster Landkreis im MVV-Gebiet bietet der Landkreis Dachau die Online-Antragstellung zur Sicherstellung der notwendigen Schülerbeförderung an. Im Online-Formular können Passbild sowie erforderliche Nachweise und Unterlagen hochgeladen werden. Die Antragsdaten werden direkt und sicher an das Landratsamt übermittelt.

Da aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich ist, muss der Antrag derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an der Schule abgegeben werden. Die Vorteile der Online-Antragstellung bestehen jedoch darin, dass die notwendigen Angaben über den heimischen PC oder das Smartphone erfolgen, Passbild und Nachweise können digital verwendet werden. Ab der Jahrgangsstufe 11 können die MVV-Fahrkarten nun ohne Wartezeiten direkt im Landratsamt abgeholt werden. Bis zur 10. Jahrgangsstufe werden die Fahrkarten wie bisher über die Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Landrat Stefan Löwl freut sich über dieses neue, bürgerfreundliche Angebot: "Verwaltungsdienstleistungen sollen immer öfter online erledigt werden können. Dies kann bequem und sicher jederzeit von zu Hause aus oder auch von unterwegs erfolgen und zwar an allen Tagen und rund um die Uhr." Um den steigenden Bedürfnissen der Bürger nach einfacheren und unkomplizierten Möglichkeiten zur Erledigung der behördlichen Angelegenheiten entgegenzukommen, werde das Landratsamt das bereits bestehende Online-Angebot kontinuierlich und auch in anderen Fachbereichen weiter ausbauen. Den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges finden Interessierte unter www.landratsamt-dachau.de/schuelerbefoerderung.

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Quelle:
SZ vom 13.03.2017 / SZ
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