Süddeutsche Zeitung

Landtagswahl:"Das ist kein Ponyhof"

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Die Dachauer SPD will per Verordnung vermeiden, dass die AfD ihre Botschaften in unmittelbarer Nähe zu Wahlplakaten anderer Parteien platziert. Doch der Vorschlag findet keine Mehrheit.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Ab Ende August sind im Dachauer Stadtbild wieder altbekannte oder neue Gesichter zu sehen. In der Regel tauchen sie über Nacht auf und transportieren mehr oder weniger griffige Slogans. Die Rede ist von Wahlplakaten. Während die Parteien in der Stadt München bei den Wählern längst mit den Tafeln für sich und ihr Spitzenpersonal werben, müssen sie sich in Dachau noch gedulden. In der Großen Kreisstadt dürfen Parteien oder Wählergruppen ihre Plakate erst sechs Wochen vor Wahlen im öffentlichen Raum anbringen. Das regelt die Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Dachau, kurz Plakatierungsverordnung. Der Startschuss zum Wettbewerb um die besten Plakatstandorte für die Landtagswahl am 8. Oktober fällt damit in der letzten Augustwoche.

Kurz vor der Sommerpause haben die Parteien im Dachauer Haupt- und Finanzausschuss per Mehrheitsbeschluss noch einmal die Regeln zum Anbringen von Wahlplakaten angepasst. Die SPD-Fraktion hatte eine Änderung der Verordnung beantragt. Konkret ging es um den dritten Paragrafen. Die SPD forderte, diesen dahingehend zu ergänzen, dass Plakatständer nicht größer als das Din-A1-Format sein dürfen und jeweils maximal zwei davon an Lichtmasten und Bäumen gehängt werden dürfen - vorausgesetzt die Baumrinde werde dabei geschont, hieß es im SPD-Antrag.

"Die Botschaften sollten zusammenpassen"

Diesen Punkten stimmten auch die anderen Fraktionen im Ausschuss zu; in einer Besprechung Anfang Mai hatten sich die Parteien auf diese Regeln verständigt. Ein Streit entbrannte allerdings wegen eines anderen Passus im SPD-Antrag: Sollten an einem Standort zwei Plakatständer befestigt werden, "dann von derselben Partei oder Wählergruppe". Das würde bedeuten: Sollte an einem Platz bereits ein SPD-Plakat hängen, dürfte darüber oder darunter keine andere Partei ihre Werbung platzieren. "Die Botschaften sollten zusammenpassen", begründete SPD-Fraktionschefin Anke Drexler den Vorschlag.

Hintergrund der Idee: Die Sozialdemokraten wollten so vermeiden, dass sich in unmittelbarer Nähe zu ihren Wahlplakaten die Parolen oder Köpfe von Politikern der teils rechtsextremen AfD befinden. "Wir fühlen uns unwohl damit, wenn über einem unserer Plakate die Botschaft einer nicht-demokratischen Partei, die auch hier im Gremium vertreten ist, am selben Standort platziert wird", sagte Drexler, ohne die AfD beim Namen zu nennen.

SPD kann sich nicht durchsetzen

Die anderen Fraktionen argumentierten dagegen. Tobias Stephan (CSU) meinte, dann könne man das Plakatieren auch ganz einstellen. Es werde sich ohnehin nicht vermeiden lassen, dass AfD-Plakate neben denen anderer Parteien auftauchen - denn auf den großen Plakatständern, welche die Stadt selbst aufstellt, sind mehr als zwei Plakate erlaubt. Es handle sich um einen demokratischen Wettstreit, sagte Stephan. "Das ist kein Ponyhof." Auch Luise Krispenz (Grüne) sagte, ihr wäre es sogar lieber, wenn eine demokratische Partei mit ihrer Botschaft dem Plakat einer nicht-demokratischen Partei etwas entgegensetze.

Die CSU forderte, den SPD-Antrag abzuändern und den strittigen Passus zu streichen. Bis auf die SPD stimmten alle Fraktionen im Ausschuss für den entsprechenden Änderungsantrag.

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