Süddeutsche Zeitung

Dachau/München:Gegen ihren Willen

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Dachauer soll Drogen verkauft und 15-Jährige vergewaltigt haben

Von Andreas Salch, Dachau/München

Der Angeklagte schweigt und das mutmaßliche Opfer befindet sich derzeit zur stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Es sind keine einfachen Voraussetzungen, unter denen am diesem Mittwoch vor dem Landgericht München II der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen hat, der zuletzt in Dachau lebte. Laut Anklage soll der gelernte Mechaniker von Anfang Dezember 2019 bis Mitte März vergangenen Jahres in mindesten zehn Fällen Ecstasy-Tabletten und Marihuana an eine damals erst Fünfzehnjährige verkauft haben. Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wiegt im Falle einer Verurteilung besonders schwer. Doch weit schwerer noch wiegt ein weiterer Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft dem 23-Jährigen macht. Er soll die 15-Jährige, an die er angeblich Drogen verkaufte, auch vergewaltigt haben.

Die Tat soll in der Nacht vom 16. auf den 17. März vorigen Jahres in der Nähe des Dachauer Bahnhofs geschehen sein. Zuvor soll der Mechaniker der 15-Jährigen laut Anklage einen Joint gegeben und anschließend mit ihr geraucht haben. Danach habe er sie geküsst und berührt. Aus "Angst vor Repressalien" durch den "dominant auftretenden Angeklagten" habe die 15-Jährige sich dem nicht widersetzt. Anschließend soll sich der Mechaniker an seinem Opfer auf einem Feld vergangen haben. Zwei Wochen nach der mutmaßlichen Tat wurde der 23-Jährige in Dachau festgenommen. In unmittelbarer Nähe des Festnahmeorts fand die Polizei noch weitere rund neun Gramm Marihuana, verpackt in neun Plomben aus Alufolie. Die Plomben hatte der Mechaniker in einer Hundekottüte gesteckt in einem Gebüsch hinter einer Parkbank versteckt, auf er zuvor gesessen hatte.

Nach der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Marco Heim erklärte die Verteidigerin des 23-Jährigen, ihr Mandant werde keinerlei Angaben machen - weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Damit begann auch schon die Beweisaufnahme, an deren Beginn Richter Martin Hofmann bekannt gab, dass das mutmaßliche Opfer derzeit nicht verhandlungsfähig sei. Einer ärztlichen Stellungnahme zufolge, die der Vorsitzende verlas, ist die 15-Jährige derzeit aufgrund eines familienrechtlichen Beschlusses des Amtsgerichts Dachau zur stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Ihr Zustand soll sich in den letzten Tagen im Hinblick auf den Beginn des Prozesses erheblich verschlechtert haben. Die 15-Jährige befindet sich laut ihrem Arzt momentan in einem psychischen Ausnahmezustand und habe einen "erhöhten Bedarf an Medikamenten". Die Schülerin habe sich zwar "sehr gewünscht" vor Gericht aussagen zu können. Eine "Verhandlungsfähigkeit" sei jedoch bis auf weiteres nicht gegeben. Außerdem erklärt der behandelnde Arzt, dass er sich aufgrund des Verhaltens seiner Patientin "sicher" sei, "dass etwas gegen ihren Willen geschehen" sei. Denn die 15-Jährige zeige "sämtliche Symptome" einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Verteidigerin merkte hierzu an, die Schülerin habe bereits seit vier Jahren psychische Probleme. Von der Vernehmung der 15-Jährigen durch einen Ermittlungsrichter existiert ein achtzigminütiges Video. Es wurde auf Antrag des Vertreters der Nebenklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Verhandlung gezeigt.

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SZ vom 25.02.2021
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