Süddeutsche Zeitung

Bundestagswahl 2021:Wahlkampf in allen Straßen

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Sollen Parteien in Zukunft Plakate nur noch auf den städtischen Tafeln anbringen dürfen? Die Stadträte sind dagegen

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Ab Mitte August sind im Dachauer Stadtbild wieder alt bekannte oder neue Gesichter zu sehen. Oft tauchen sie über Nacht auf und transportieren mehr oder weniger griffige Slogans. Die Rede ist von Wahlplakaten. Parteien oder Wählergruppen dürfen sie in einem Zeitraum von sechs Wochen vor Wahlen im öffentlichen Raum anbringen. Das regelt die sogenannte die Plakatierungsverordnung der Stadt Dachau. Der Startschuss zur Plakatierung für die Bundestagswahl am 26. September fällt somit am 15. August.

Jetzt diskutierten die Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss über die Regeln zum Aufhängen der Plakate. Der politische Verein "Wir" um Stadtrat Wolfgang Moll hatte beantragt, die Plakatierungsverordnung zu ändern. Moll schlug vor, dass Parteien ihre Plakate nur noch auf den Tafeln anbringen dürfen, welche die Stadt vor Wahlen immer aufstellt. Dafür sollte die Stadt in Zukunft mehr solcher Wahlwände zur Verfügung stellen. Moll erinnerte an die Kommunalwahl 2020. Damals sei die Plakatierung auf öffentlichen Terrain ausgeufert. Zudem sei Vandalismus keine Ausnahmen gewesen, viele Plakate seien mutwillig beschädigt worden, heißt es in seinem Antrag. Mit der Änderung der Verordnung würde man ein "zivilisiertes städtisches Erscheinungsbild auch während politischen Wahlkampfphasen" erhalten. Im Ausschuss sagte Moll, Dachau würde mit "gutem Beispiel" vorangehen. Einige Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sahen in Molls Antrag viel Positives. Dennoch lehnten die Stadträte diesen am Ende einstimmig ab. Einer der Hauptgründe sind die damit verbundenen Kosten. Moll hatte gefordert, die Zahl der stätischen Wahlplakattafeln - aktuell sind es circa 60 - um mindestens ein Drittel bis maximal um die Hälfte zu erhöhen. Nach Angaben der Verwaltung würde das Investitionskosten von 25 000 bis 37 5000 Euro bedeuten. Vor dem Hintergrund der Konsolidierung des Dachauer Haushaltes, die gerade ansteht, ist das den Stadträten zu viel.

Zudem stellten einige Stadträte infrage, ob sich die Plakatflut mit Molls Vorschlag, nur ausgewiesene Flächen nutzen zu dürfen, begrenzen lässt. Die Stadt könne, wenn überhaupt, nur den öffentlichen Raum kontrollieren, sagte Jürgen Seidl (FDP). Die Flut an Plakaten würde sich auf private Grundstücke verlagern. Außerdem meinte Seidl: "Die Bürger müssen das aushalten für eine Zeit von sechs Wochen." Ähnlich argumentierte Michael Eisenmann (Bündnis). Im Kommunalwahlkampf seien die großen Tafeln auf privaten Grundstücken das Problem gewesen. So, wie es die Parteien derzeit handhaben würden, sei es praktikabel.

Die Parteivorsitzenden haben sich in der Vergangenheit beim Thema Wahlplakatierung auf informelle Regeln geeinigt. Zum Beispiel haben sie sich abgesprochen, wer welche Plätze auf den städtischen Tafeln bekommt. Im Ausschuss verteidigten die Sprecher mehrerer Fraktionen die Vorgehensweise, dass die Parteien Regeln zur Wahlplakatierung selbst untereinander ausmachen. Wenn es nötig sei, sollten die Parteivorsitzenden die Plakatierungsverordnung neu diskutieren, sagte Christa Keimerl (SPD).

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SZ vom 05.05.2021
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