Süddeutsche Zeitung

Bezahlbarer Wohnraum:Neuen Hebel ansetzen

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Giesinger fordern längeres Vorkaufsrecht der Stadt in Gebieten mit Erhaltungssatzung

Von Hubert Grundner, Obergiesing

Früher galt Giesing als bescheidenes "Arbeiterquartier", wenn es nicht gleich als "Glasscherbenviertel" geschmäht wurde. Doch längst sind auch hier Wohnungen gefragt, knapp - und immer öfter für viele Bürger zu teuer. Kurzum, Giesing ist in die Mühlen der Gentrifizierung geraten. Nicht zuletzt deshalb ist Angelika Dörrie (SPD) als Mieterbeirätin des Bezirksausschusses (BA) 17 Obergiesing-Fasangarten regelmäßig mit den Nöten von Menschen konfrontiert, die verzweifelt um bezahlbaren Wohnraum kämpfen. Gerade diesem Personenkreis soll ein Antrag helfen, den Dörrie erfolgreich in der jüngsten BA-Sitzung eingebracht hat: Darin wird die Stadt aufgefordert, die Erklärung zur Abwendung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes in Bezug auf die Geltungsdauer abzuändern. Und zwar dahingehend, dass die Abwendungserklärung so lange gilt, so lange das betreffende Anwesen im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, mindestens jedoch zehn Jahre von der Abgabe der Erklärung an.

Dörrie begründet ihren Antrag damit, dass in der jetzigen Fassung der Erklärung zur Abwendung des gesetzlichen Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten die Verpflichtungen nur für die Dauer der Erhaltungssatzung oder maximal für zehn Jahre gelten.

Bestehe ein Erhaltungssatzungsgebiet über die zehn Jahre hinaus fort, laufe die Geltungsdauer für die Verpflichtungen zur Unterlassung - zum Beispiel von Luxusmodernisierungen - trotzdem aus, auch wenn für dieses Gebiet weiterhin ein Veränderungsdruck auf Mieter bestehe. Diese seien dadurch nur mehr unzureichend geschützt, obwohl unveränderte Bedingungen vorliegen würden. Dass die Dauer der Erhaltungssatzung weit über zehn Jahre hinausgehen kann, beweist laut Dörrie der "Pündtner Platz", wo sie schon seit 1985 gelte und mindestens noch bis 2022 bestehe.

Tatsächlich steht aktuell der Stadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht zu. Um dieses abzuwenden, kann die Käuferseite eine sogenannte Abwendungserklärung abgeben. Darin verpflichtet sie sich, sowohl die Umwandlung in Eigentumswohnungen als auch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen zu unterlassen. Die Vorkaufsrechtsprüfung wird vom städtischen Kommunalreferat durchgeführt. Erhaltungssatzungen sind auf fünf Jahre befristet und werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Hilfe eines stadtweiten Monitorings vor ihrem Ablauf erneut überprüft. Gegebenenfalls werden sie dann erneut erlassen.

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Quelle:
SZ vom 29.01.2018
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