Süddeutsche Zeitung

Berg am Laim:Alt, aber kein Denkmal

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Lokalpolitiker kämpfen um den Schutz der historischen Gebäude auf dem Gelände der Erzbischöflichen Maria-Ward-Mädchenrealschule.

Von Lea Kramer

Das Studentinnenwohnheim St. Hildegard von Bingen an der Josephburgstraße 20 in Berg am Laim ist kürzlich eingerüstet worden. Es hat nach einer Sanierung Räume an die angrenzende Erzbischöfliche Maria-Ward-Mädchenrealschule abgegeben. Die Gebäude auf dem gesamten Schulgelände im alten Ortskern von Berg am Laim sind historisch, stehen aber nicht als Ensemble unter Denkmalschutz. Aus diesem Grund versuchen Lokalpolitiker und Ortshistoriker seit geraumer Zeit, einzelne Gebäude vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) unter Schutz stellen zu lassen. Die Bürokratie ist dabei zuweilen hinderlich.

Im Juni des vergangenen Jahres hatte sich der Bezirksausschuss (BA) Berg am Laim dafür ausgesprochen, dass das Waßnerhaus oder Josephshäusl ebenso begutachtet wird wie das Benefiziatenhaus. Beide Gebäude befinden sich auf dem Gelände des ehemaligen Instituts der Englischen Fräulein, das heute die Maria-Ward-Mädchenrealschule nutzt. Da die Schulgebäude in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erweitert und umgestaltet worden sind, sind viele nicht mehr denkmalwürdig. Eine 1813 errichtete Sölde auf dem Schulgelände könnte die Denkmaleigenschaften aber erfüllen. Das Josephshäusl wurde bis 1934 als Totenhaus für den Friedhof der Loretokirche genutzt, heute ist es eine Werkstatt. Das Benefiziatenhaus befindet sich an der Echardinger Straße 20a. Es wurde 1881 errichtet und beherbergte Kleriker, die außerhalb des Ordens oder ihrer Pfarrei wohnten.

Ob die beiden Häuser Denkmäler werden könnten, bleibt abzuwarten. Bislang hat sie sich jedenfalls noch kein Denkmalpfleger angeschaut. Schuld daran ist die Corona-Pandemie, so steht es zumindest in einem Schreiben an den BA vom Spätsommer. Darin vermerkt das in der Verwaltung zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung: "Pandemiebedingt konnte uns bisher leider kein konkreter Termin genannt werden, an welchem die Begehung stattfinden soll."

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Quelle:
SZ vom 05.11.2021
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