Buchungsproblem zum Jahresabschluss:Im Dezember singen, aber erst im Februar gibt's Geld
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Warum die Bayerische Staatsoper ihre Gastkünstler ab Mitte Dezember vorerst nicht bezahlen kann.
Von Jutta Czeguhn
In München sind laut Gewerkschaft an die 12 000 Menschen am Dienstag im Tarifstreit der Länder dem Aufruf von Verdi zum ganztägigen Streik gefolgt und haben auf dem Odeonsplatz demonstriert. Unter den Teilnehmern waren auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatstheater, die für deutliche Verbesserungen im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kämpfen. Die Gewerkschaft spricht vom "Münchner Staatstheater-Donner". An der Bayerischen Staatsoper gewittert es indes noch an einer anderen Front. Das Haus hat jetzt eine Meldung des britischen Journalisten Norman Lebrecht bestätigt, die dieser auf seinem Klassikportal "Slipped Disc" am Dienstag veröffentlicht hat.
Dort ist die Mitteilung des Geschäftsführenden Direktors der Staatsoper, Roland Schwab, an Gastsängerinnen und -sänger zu lesen: "Hiermit möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass aufgrund des Jahresabschlusses 2023 Zahlungen für nach dem Buchungsschluss am 15. Dezember 2023 erbrachte Leistungen erst Anfang Februar 2024 möglich sind. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr."
Für Lebrecht stellt sich nun die Frage, ob die Bayerische Staatsoper in einer finanziellen Krise stecke. Roland Schwab widerspricht ihm auf Anfrage mit einer Erklärung, welche die Staatsoper auch der Süddeutschen Zeitung bestätigt hat: Normalerweise erhalten Gastkünstler zu Monatsbeginn die Abrechnung für den jeweiligen Vormonat. Doch liege es nicht an der Staatsoper, dass es nicht möglich sei, Gastengagements am Ende eines jeden Kalenderjahres vollständig abzurechnen. Die Zahlungsabwicklung erfolge nach den Vorgaben der Staatsoberkasse (Landesamt für Finanzen). Laut Schwab bestehe dieses Problem leider schon seit mindestens zehn Jahren.
Jedes Jahr werde ein ähnlicher Brief verschickt, um alle Betroffenen darüber zu informieren. Eine missliche Situation, mit der man auch heuer so umgehe, dass Vorstellungen bis einschließlich 17. Dezember im Voraus abgerechnet würden. Im Einzelfall biete man Abschlagszahlungen an. Produktionsteams der Produktion im Dezember und Februar würden vorzeitig bezahlt.