Süddeutsche Zeitung

Allach/Untermenzing:Verhärtete Fronten

Lesezeit: 3 min

Der Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann hält seine Panzerteststrecke für eine "private Verkehrsanlage". Gegner sprechen im Immissionsschutz-Verfahren von Schwarzbauten, die im Außenbereich nichts zu suchen haben

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

Überschrittene Lärmwerte, illegal errichtete Bauten, Ergebnisse und Beurteilungen auf falscher Basis, rechtswidrige Bescheide: So in etwa lässt sich das Gros der Einwendungen im Verfahren um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Panzerteststrecke von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) zusammenfassen. 28 Einwender haben an der Online-Konsultation über den Antrag teilgenommen, die das federführende städtische Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) seit Ende Oktober pandemiebedingt als Ersatz für die öffentliche Erörterung gestartet hat.

Anfangs waren 30 Schreiben gegen das Vorhaben eingegangen, eines wurde zurückgezogen, eines sei aus formalen Gründen nicht zugelassen worden. Bedenken hatten auch die Bezirksausschüsse Allach-Untermenzing und Moosach angemeldet. Nach zwei Debattenrunden im Netz mit Erwiderungen zu den Einwendungen, nochmaligen Fragen und Antworten, sind von den 28 am Ende noch neun Einwender aktiv beteiligt. Bei allen anderen ging das RGU mangels Beiträgen von einer Nichtteilnahme aus, oder davon, dass die Einwände ausreichend erörtert worden seien.

Strittig ist vor allem die Frage, ob die seit 1964 existierende Panzerteststrecke jemals genehmigt war, und ob sie in einem Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch überhaupt zulässig ist. Der Rüstungskonzern geht von einer "privaten Verkehrsanlage" im Außenbereich aus, die baurechtlich genehmigungsfrei sei. Sie sei auch als "sonstiges Vorhaben" zulässig und genieße Bestandsschutz. Rechtsanwalt Benno Ziegler von der Kanzlei Schönefelder, Ziegler, Lehners, der Einwender vertritt, kommt zum gegenteiligen Schluss. Er hat die alten Gesetze angesehen und geht davon aus, dass es nach der Bayerischen Bauordnung von 1962 keine Verfahrensfreiheit für private Verkehrsanlagen gegeben habe, wenn dem öffentliche Belange entgegenstünden, was wegen der Belastungen ja der Fall sei. Nur dass festzustellen ist, dass es damals, bis auf einige Siedlungen wie die Waldkolonie - um 1900 als Facharbeitersiedlung von Krauss-Maffei errichtet - viel weniger Wohnungsbau im Gebiet um die Anlage herum gegeben hatte. Zudem muss laut Ziegler im Außenbereich eine Privilegierung vorhanden sein. Grundvoraussetzung sei auch, dass das Vorhaben nicht individuelle Bedürfnisse des Antragstellers befriedige. Doch ein auch nur ansatzweise feststellbares öffentliches Interessen liegt für ihn nicht vor.

Ziegler argumentiert weiter, dass die Bayerische Bauordnung für genehmigungsfreie private Verkehrsanlagen zudem eine maximale Straßenbreite von fünf Meter voraussetze. Bei der Panzerteststrecke betrage die Breite aber acht bis rund 26 Meter. Und ein Vorhaben, das nicht genehmigt sei, habe keinen Bestandsschutz. Insofern sei schon die amtliche Bekanntmachung der Stadt, die eine legal errichtete Anlage anführe, nicht korrekt und irreführend. Sie signalisiere Bürgern fälschlich, dass ja eh nicht mehr viel dagegen zu machen sei.

Für das Planungsreferat ergibt sich die Zulässigkeit im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch, wonach bestimmte Vorhaben unter anderem gerade wegen ihrer Nachteile auf die Umgebung dort ausgeführt werden sollten. "Einschränkungen zur Fahrbahnbreite ergeben sich daraus nicht", heißt es in der Stellungnahme. Für das RGU spielt die Baugeschichte nach so langer Zeit keine Rolle mehr. Zu großen Irritationen führt, dass die Waldkolonie im Flächennutzungsplan zwar ein reines Wohngebiet ist, beim Lärm aber die erweiterten Werte eines allgemeinen Wohngebiets gelten. Begründet wird dies mit der bereits höheren Lärmbelastung wegen der vorhandenen Gewerbebetriebe in der Umgebung.

Widersprüche ergeben sich auch bei der Bewertung des Lärms. Das RGU bezieht sich auf Gutachten der von KMW beauftragten Sachverständigen, wonach Pegelwerte eingehalten würden und keine Gesundheitsgefahr bestehe. Das Bayerische Landesamt für Umwelt als amtliche Behörde kommt zu dem Schluss, dass Werte überschritten würden und der tieffrequente Lärm bei mehr als 30 Runden (geplant sind 60/65) mit Leopard-1- und -2-Panzern Anwohnern nicht zumutbar sei.

Rechtsanwalt Ziegler sieht Fehler im gesamten Verfahren. Namens seiner Mandantschaft fordert er unter anderem, die Anlage stillzulegen, zurückzubauen und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen KMW wegen ungenehmigter Bauten und falscher Angaben. Auch müssten die RGU-Mitarbeiter, die beim OB-Spitzengespräch mit Konzernvertretern zur Reduzierung der Betriebszeiten dabei gewesen waren, vom Verfahren entbunden werden. Ihre Teilnahme stehe "in krassem Widerspruch zum Neutralitätsgebot der Genehmigungsbehörde". Das RGU antwortete, dass diese Punkte nicht Gegenstand der Konsultation seien. Sie würden separat behandelt. Ziegler bereitet derzeit für die Bürgerinitiative contra die Panzerteststrecke, bestehend aus Anwohnern der Waldkolonie, Hacker-, Trinkl-Siedlung und Angerlohe, eine Landtagspetition vor. Im Laufe dieses Mittwochs müsste die abschließende Stellungnahme des RGU erfolgen. Es sei denn, es gibt noch Klärungsbedarf.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5148303
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 16.12.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.