Süddeutsche Zeitung

Pressefreiheit:AfD darf die "Süddeutsche Zeitung" nicht aussperren

Das Hausverbot für Veranstaltungen verstoße gegen das bayerische Versammlungsgesetz, rügt das Landratsamt Erding.

Das Hausverbot, das die AfD gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung ausgesprochen hat, ist laut dem Erdinger Landratsamt rechtswidrig. Nach dem bayerischen Versammlungsgesetz müssten alle Pressevertreter zu Versammlungen zugelassen werden, auch wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Dazu zählten insbesondere Informationsveranstaltungen von Parteien. Wer gegen diese Bestimmung verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit; geahndet werden könne dies mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro.

Der Erdinger Kreisverband der Alternative für Deutschland hatte am vergangenen Samstag mitgeteilt, dass er allen Reportern und Fotografen der Süddeutschen Zeitung ein Hausverbot für seine Veranstaltungen im Landkreis Erding erteile. Auslöser war ein SZ-Bericht über eine Vortragsveranstaltung der AfD mit einem ihrer Bundestagsabgeordneten in Dorfen. Dass sie ein Medium geschlossen mit einem Hausverbot belegt, ist bundesweit offenbar einmalig und erregte entsprechende Aufmerksamkeit. Der Bayerische Journalistenverband nannte das Vorgehen der Partei "antidemokratisch", sein Vorsitzender Michael Busch sagte: "Das geht gar nicht und hat mit Pressefreiheit nichts zu tun."

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SZ vom 18.05.2018/kast
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