Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Staatsminister

Der Minister, der kein Minister ist. Jedenfalls im Bund nicht.

Von Detlef Esslinger

Zu den Ampel-Vereinbarungen gehört, dass es im Kanzleramt vier statt (bisher) drei Staatsminister und Staatsministerinnen geben wird. Wer die Ämter bekommt, ist noch offen; wer immer es wird, dürfte indes wissen: Als Staatsminister im Bund heißt man zwar Minister, ist aber keiner - sondern ein Parlamentarischer Staatssekretär mit aufgemotztem Titel. Im Gesetz dazu steht: "Auf Vorschlag des Bundeskanzlers kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär das Recht verleihen, die Bezeichnung ,Staatsminister' zu führen." Von diesem Recht wird im Kanzleramt sowie im Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht. Das ist der besonderen Bedeutung geschuldet, die sich beide Häuser zumessen, und im Auswärtigen Amt geht es auch darum, den Parlamentarischen Staatssekretär international zu schmücken. In Deutschland amtieren jedoch auch Staatsminister und -ministerinnen, die tatsächlich an der Spitze eines Ministeriums stehen: In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen tragen alle Landesminister diesen Titel. In Baden-Württemberg wiederum gibt es ein einziges Ministerium, das Staatsministerium heißt - die Behörde des Ministerpräsidenten. Alle Minister in dem Land heißen Minister, nur der im Staatsministerium darf sich Staatsminister nennen. So ist Deutschland: Jeder macht's, wie er will. Aber klar geregelt muss es sein.

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