Süddeutsche Zeitung

Soziale Medien:Die Flut des Hasses

Das Facebook-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof: Wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen mit gewaltiger Marktmacht die Grenzen des Sagbaren definieren darf, dann hat die Demokratie ein Problem.

Von Wolfgang Janisch

Es geht, formal betrachtet, nur ums Kleingedruckte. Aber das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof um das Recht von Facebook und Co., Posts ihrer Nutzer nach eigenen Regeln zu löschen und deren Konten zu sperren, rührt letztlich an die Grundlagen. Wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen mit gewaltiger Marktmacht die Grenzen des Sagbaren definieren darf, dann hat die Demokratie ein Problem. Der Streit um Donald Trumps Twitteraccount Anfang des Jahres hat dies eindrucksvoll illustriert. Jahrelang durfte er ungehindert polarisieren, am Ende folgte die Sperre; in beiden Fällen waren Twitters eigene Geschäftsinteressen im Spiel.

Nun darf man sich hier nicht zu puristisch geben. Es ist richtig, dass die großen Plattformen selbst in die Pflicht genommen werden, wenn es gilt, hetzerische Posts im Netz zu bekämpfen. Schon deshalb, weil sich der Hass in den Netzwerken so atemberaubend schnell aufbaut wie eine Flutwelle nach Starkregen. Nur die Plattformen können hier schnell genug gegensteuern. Die spannende Frage aber lautet, wie sich dort das Grundgesetz zur Geltung bringen lässt. Denn dort steht alles, was man braucht, Persönlichkeitsrechte wie auch Meinungsfreiheit. Der BGH sollte darauf achten, dass beide Grundrechte in der richtigen Balance bleiben - auch dort, wo der kommerzielle Druck der sozialen Medien herrscht.

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