Süddeutsche Zeitung

Innere Sicherheit:Neue Kundschaft

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Während sich manche Corona-Leugner radikalisieren, überprüft das Bundesverfassungsgericht einmal mehr, ob der Verfassungsschutz zu viel darf. Wie das zusammenpasst? Bestens.

Von Wolfgang Janisch

Es ist nur dem Zufall des Kalenders geschuldet, dass das Bundesverfassungsgericht just am Tag nach den Aufmärschen von Impfgegnern in vielen deutschen Städten über die Befugnisse des Verfassungsschutzes verhandelt. Während sich bundesweit ein kompliziertes Aufgabenfeld für Verfassungsschützer auftut - eine sich rasch radikalisierende Bewegung, für die Corona nur ein neuer Anlass ist -, prüft Karlsruhe am Beispiel des bayerischen Gesetzes, ob der Gesetzgeber ihnen bei Online-Durchsuchung, beim Abhören von Wohnungen oder beim Einsatz von V-Leuten nicht zu freie Hand lässt. Wie passt das zusammen?

Die Frage lässt sich mit einem Wort beantworten: Bestens. Die akribische gerichtliche Überprüfung all der ausgefeilten Instrumente, mit denen Verfassungsschützer ihre, nun ja, "Kundschaft" überwachen dürfen, ist die Kehrseite ihrer klandestinen Arbeitsweise. Man versteht schon, dass sie ihre Arbeit nicht auf offener Bühne tun können. Daraus folgt jedoch, dass all die Paragrafen, die ihnen die Werkzeuge für ihre Arbeit in die Hände geben, immer und immer wieder verfassungsrechtlich geprüft und - wie dies häufig geschieht - zurückgeschnitten werden müssen. Wer die Macht hat, tief in die Privatsphäre der Menschen einzudringen, muss durch klare und strikte Regeln gebunden sein.

Auch dieses Mal spricht einiges dafür, dass das Gericht den Gesetzgeber korrigiert. Das ist keine Schwächung einer Behörde und wird keinen Verlust an Sicherheit zur Folge haben. Die seit Jahrzehnten wiederkehrenden Beanstandungen von Sicherheitsgesetzen durch das Gericht zeigten, dass die Richterinnen und Richter ein gutes Gespür für die praktischen Erfordernisse der Behörden entwickelt haben. Zugleich aber verleitet der ständige Ruf nach Sicherheit eben auch zur Maßlosigkeit. Deshalb ist die beharrliche und oft auch kleinteilige Karlsruher Kontrolle nirgends so notwendig wie hier.

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