Süddeutsche Zeitung

Akkreditierung bei G20:Rechtswidriger Entzug

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Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen zweier Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Ausschluss möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht.

Es ging in dem Verfahren konkret um Klagen von zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik. Dieses erste Urteil könnte wichtig für weitere Fälle sein. Der G20-Gipfel im Sommer 2017 war überschattet von heftigen Krawallen. Während des Gipfels wurde nachträglich einer Reihe von Journalisten die Akkreditierung entzogen, also die im Vorfeld angemeldete Zulassung zu Terminen. Nach früheren Angaben der Bundesregierung wurden 32 Journalisten die Genehmigungen entzogen. Damals war der Schritt mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen begründet worden.

Ein Jurist, der für die Seite des Bundes sprach, betonte in der Verhandlung, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt mit dem Verlauf "dramatisch" verändert habe. Man habe unter hohem Zeitdruck eine Entscheidung treffen müssen, ob man die bereits erteilten Akkreditierungen wieder entzieht, sagte er mit Blick auf die beiden Kläger. Vom Verfassungsschutz habe es geheißen, dass eine Nähe zu linksextremen Gruppierungen bestehe. Das habe man in der Situation wegen des Zeitdrucks nicht konkret überprüfen können. Man wollte - so der Tenor - kein Risiko eingehen und habe sich dann für den Ausschluss entschieden. Die Seite wollte in der Verhandlung erreichen, dass die Klagen abgewiesen werden. Dem folgten die Richter der 27. Kammer aber nicht. Das Urteil erging noch am ersten Verhandlungstag.

Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem "wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit". Die Anwälte der Kläger betonten in der Verhandlung, dass der Entzug der Akkreditierung ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit gewesen sei. Konkrete Vorwürfe hätten nicht vorgelegen, und die Entscheidung sei nicht aufgrund von Sachverhalten getroffen worden. Das Bundespresseamt hätte die Info vom Verfassungsschutz überprüfen müssen. Es ist nach Gerichtsangaben das erste Mal gewesen, dass Klagen zu den nachträglich entzogenen Akkreditierungen beim G20-Gipfel verhandelt wurden. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht, das wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zuständig ist, neun Klagen vor.

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SZ vom 21.11.2019 / dpa
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