Süddeutsche Zeitung

Stilkritik: Robbie Williams:Der kranke Star

Wer nicht zur Arbeit erscheint, muss seine Gründe dafür nennen. Auch Superstars wie Robbie Williams sind nicht von dieser Pflicht befreit. Wie praktisch, dass es das Internet gibt.

Martin Zips

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 5. "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen." Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Weltstar (z. B. Robbie Williams), so tritt dessen Publikum juristisch an die Stelle des Arbeitgebers.

Ihm muss der arbeitsunfähig Erkrankte bis zum dritten Kalendertag darlegen, warum er zur geschuldeten Arbeitsleistung - z. B. dem für vergangenen Samstag geplanten Take-That-Konzert in Kopenhagen - nicht fähig oder in der Lage gewesen ist und wie lange seine Arbeitsunfähigkeit noch andauert.

Hat z. B. die angebliche Lebensmittelvergiftung auch Auswirkungen auf die für Deutschland geplanten Konzerte von diesem Freitag an? Sinnvoll ist hier das rasche Verbreiten einer ärztlichen Bescheinigung via Facebook oder Twitter. Notfalls geht auch ein im Internet publiziertes Foto, das den eindeutig bettlägrigen Star mit Infusionsbeutel und Nackenrolle zeigt.

Im Fall Williams konnte auf diese Weise arglistige Täuschung zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Mittlerweile ist der Arbeitnehmer wieder genesen, das Konzert am Freitag in Hamburg findet statt. God bless him.

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Quelle:
SZ vom 20.07.2011
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