Süddeutsche Zeitung

Urheberrecht:Haftung in Deutschland

Auch eine internationale Internet-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzung in Deutschland. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Beklagte ist eine Non-Profit-Website, über die rund 50 000 Bücher kostenlos abrufbar sind, darunter 18 Werke der drei Autoren. Ihre Werke sind nach deutschem Urheberrecht in deutscher Sprache noch nicht gemeinfrei, nach US-Recht schon. Das OLG entschied: Deutsche Gerichte seien zuständig, da die Webseite auch in Deutschland abgerufen werden können.

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SZ vom 03.05.2019 / DPA
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