Süddeutsche Zeitung

Streit um "Lutherfenster" in Hannover:Herr der Fliegen

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Gerhard Schröder hat der Marktkirche in Hannover ein von Markus Lüpertz gestaltetes Kirchenfenster gestiftet. Ein Gerichtsurteil erlaubt nun den Einbau. Das mag für das Urheberrecht von Architekten eine Niederlage sein - nicht aber für die Gesellschaft.

Von Gerhard Matzig

In der Geschichte "von einem armen reichen Mann", die sich der große Architekt und noch größere Spötter Adolf Loos vor 120 Jahren als Karikatur auf seinen gelegentlich zur Gestaltungsdiktatur neigenden Berufsstand ausgedacht hat, geht es um Pantoffel. Der arme reiche Mann lässt sich vom Architekten ein neues Zuhause entwerfen. Bis hin zu Zigarrenabstreifer, Besteck und Lichtschalter. Alles ist perfekt, aus einer Hand - ein Geniestreich. Doch dann kommt eines Tages der Architekt unangemeldet zu Besuch und erbleicht schon an der Tür: "Was haben Sie denn da für Hausschuhe an?" Der arme reiche Mann stammelt: "Aber Herr Architekt! Die Schuhe haben Sie ja selbst gezeichnet!" Gewiss, donnert der Architekt, "aber für das Schlafzimmer."

Merke: Pantoffel können alles ruinieren. Zur falschen Zeit am falschen Ort können sich Hausschuhe als baukunstfeindlich, ja barbarisch erweisen. Womit wir bei Gerhard Schröder und einem brisanten Kirchenfenster als aktuelle Pantoffel-Variante wären. Er, Schröder, ist der arme reiche Mann der Gegenwart, dem endlich Gerechtigkeit widerfährt. Die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat soeben der dortigen Marktkirche, sie ist ein Wahrzeichen der Stadt, den Einbau eines von Markus Lüpertz gestalteten und vom Altkanzler gestifteten Buntglasfensters gestattet. Im Sinne von Loos entspricht das Fenster, das Martin Luther zeigt, den Pantoffeln. Seit Jahren ist es umstritten. Auf dem immer lautstärker umstrittenen Terrain des Architektenurheberrechts könnte das Urteil (Az.: 18 O 74/19), auf das man lange gewartet hat, in die Baugeschichte eingehen.

Für die Rechtsnachfolger des 1994 gestorbenen, höchst angesehenen Architekten Dieter Oesterlen, der unmittelbar nach dem Krieg die Ruine der Marktkirche auf zeichenhaft bescheidene, bald ikonisch gewordene Weise wiederaufbaute, dürfte dieses Wesen auch in der Unantastbarkeit von Baukunst liegen. Durch den Einbau eines klar der Jetztzeit entstammenden Fensters werde das vererbbare Urheberrecht des Architekten verletzt.

Der habe eine Atmosphäre der Reduktion und Schlichtheit geschaffen. Der Einbau des Lutherfensters mache diese zunichte. Dagegen beruft sich die Kirchengemeinde auf das Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit. Am Montag wurde das Recht der Gemeinde, das Gotteshaus raumatmosphärisch zu verändern, eindrucksvoll bestätigt. Was ohnehin verwundert: Eine Kirche tauscht nach Jahrzehnten ein bisher nicht bemaltes Fenster gegen ein mit einem religiösen Motiv künstlerisch bemaltes Fenster aus - und muss sich das Recht dazu vor Gericht erstreiten.

Aus der Kirche wird ja schließlich kein Impfzentrum

Das von Lüpertz entworfene Fenster zeigt eine Figur im weißen Gewand - Martin Luther - und schwarze Fliegen. Der Künstler ließ sich für sein dreizehn Meter hohes Werk von der Legende inspirieren, der zufolge Luther mit dem Tintenfass nach einer Fliege warf, die ihn auf der Wartburg belästigte. Die Fliege ist des Teufels.

Und die jüngere Baugeschichte ist voller Architekten, zumeist Männern, die jedwede Veränderung am Bauwerk als satanisch abtun und notfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen. Richard Meier hat statt eines Tintenfasses nach dem Teufel einmal einen Aschenbecher nach seiner Mutter geworfen. Der hässliche Aschenbecher, ausgesucht von der Mutter, beeinträchtige das von Meier entworfene Haus als Gesamtkunstwerk. Oder Norman Foster: Der wollte auch Grünpflanzen und ein paar Sofas im nach Foster-Plänen umgestalteten Reichstag per Gerichtsurteil verbieten lassen. Man einigte sich außergerichtlich. Pantoffeln, Aschenbecher, Grünpflanzen, Sofas: Man muss froh sein, dass es in Hannover um ein Kirchenfenster und nicht um eine Banalität geht, denn das dient einer wichtigen Klarstellung.

Das Architektenurheberrecht ist ein wichtiges Instrument des Rechtsfriedens in der Welt des Bauens. Es anerkennt die sowohl technische als auch künstlerische Leistung des Entwerfens. Wobei nicht jedes Bushäuschen zum Träger baukultureller Belange taugt. Eine Kirche aber schon. Die Marktkirche in Hannover ist eine besonders geglückte Baukunst der Wiederaufbauzeit. Keine Frage, dass das eher düstere Lutherfenster den lichten Raum verändern wird. Doch zeugt genau das, die Veränderung als Aneignung durch die Nutzer, von einem Bauverständnis, das nicht autistisch-statisch sein will.

Räume sind immer auch von dienender, sich anpassender Natur. Der Raum bietet einen Rahmen für das Leben darin. Wenn sich dieses Leben in einem bemalten Fenster auszudrücken sucht: Man kann das souverän hinnehmen. Es ist ja nicht so, dass die Marktkirche zur Parkgarage oder zum Impfzentrum umgebaut wird. Das lebensnahe Urteil macht klar, dass Architektur eine der Gesellschaft dienende Kunst ist.

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