Süddeutsche Zeitung

Urteil:Ethik verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Eine evangelische Familie aus Berlin ist mit ihrer Klage gegen das Pflichtfach Ethik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Eine Grundrechtsklage gegen den Ethikunterricht an Schulen in Berlin ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Kläger, ein evangelisches deutsches Elternpaar und ihre 16-jährige Tochter aus Berlin, hatten mit der Religions- und Gedankenfreiheit argumentiert und eine Befreiung ihrer Tochter vom Pflichtfach Ethik gefordert. In seiner Entscheidung wies das Gericht die Klage der Familie als unbegründet zurück.

Das neue Berliner Schulgesetz von 2006 bevorzuge keine spezifische Religion und nichts hindere die Beschwerdeführerin daran, dem evangelischen Religionsunterricht in ihrer Schule zu folgen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofes in Straßburg.

Bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert

Die Eltern waren mit ihrer Klage, dass der Ethikunterricht gegen ihre religiösen Überzeugungen und gegen die Neutralität des Staates verstoße, schon 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Das höchste deutsche Gericht hatte ihre Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht in Berlin war zu dem Urteil gekommen, dass das Pflichtfach Ethik nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

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sueddeutsche.de/dpa/holz
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