Süddeutsche Zeitung

Mikrojobs per App:Sind Crowdworker Arbeitnehmer?

Lesezeit: 3 min

Ein Mann kontrolliert Werbeaufsteller, zu den Aufträgen lotst ihn sein Handy. Am Mittwoch verhandelt ein Münchener Gericht, ob das Unternehmen ihn hätte anstellen müssen - und welche Regeln für die neue Arbeitswelt gelten.

Von Bernd Kramer, Hamburg

Bis vor kurzem sah der Arbeitsalltag von Kai Jansen so aus: Er startete die App auf seinem Handy, die ihm zeigte, wo im Umkreis die nächste Tankstelle war, für die zum Beispiel ein Zigarettenhersteller wissen wollte, ob die Waren dort wie vereinbart präsentiert werden. Jansen fuhr hin, machte mit dem Handy Fotos vom Werbeaufsteller, lud sie in der App hoch und suchte den nächsten Auftrag. So hangelte er sich von Mikro-Job zu Mikro-Job, von seiner Heimatstadt Wesel am Niederrhein durchs Ruhrgebiet, manchmal runter bis nach Köln, 120 Kilometer, 20 Aufträge. "Meine Tochter studiert in Köln, deswegen bietet sich die Strecke an", sagt der 52-Jährige. Jansen heißt eigentlich anders, aus Sorge um berufliche Nachteile möchte er nicht mit echtem Namen genannt werden.

Zwei Jahre war die App Roamler Jansens Arbeitgeber. Einen Chef dahinter hat er kaum kennen gelernt. "Es geht alles digital, persönlicher Kontakt ist nicht vorgesehen", sagt er. Und auch einen Arbeitsvertrag hat er zwei Jahre lang nicht gesehen. Dagegen klagt er nun.

An diesem Mittwoch verhandelt das Landesarbeitsgericht in München, wo Roamler seinen Deutschlandsitz hat. Es ist einer der ersten Fälle, in denen ein sogenannter Crowdworker eine Festanstellung erstreiten will. Entsprechend hoch ist die Symbolkraft: Welche Regeln sollen in der neuen, digitalen Arbeitswelt gelten?

Eine Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ermittelte 2018, dass bereits rund fünf Prozent der Erwachsenen in Deutschland über Apps oder Internetplattformen arbeiten - was in der Praxis ganz Unterschiedliches bedeutet: Die Plattformbeschäftigten kontrollieren wie Jansen Werbeaufsteller, schreiben am heimischen PC Produkttexte für Internetshops, bewerben sich auf Online-Marktplätzen um Programmieraufträge oder fahren auf ihrem eigenen Motorroller Essen für Lieferapps aus. Einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zufolge verdient die Hälfte der Beschäftigten mit dieser Arbeit nur bis zu 400 Euro im Monat. Vor allem Kleinstjobs wie sie über Roamler vermittelt werden, sind für die meisten eher ein Nebenverdienst - eine Mischung aus Schnitzeljagd per Handy und digitalem Pfandflaschensammeln. Nur eine Minderheit bestreitet mit der App den Lebensunterhalt.

So wie Kai Jansen. Er baut zwar nebenbei noch Verkaufsregale für Zigarettenhersteller auf und bestückt sie. Der größere Teil seines Einkommens sei aber von Roamler gekommen, sagt er, im Schnitt gut 1700 Euro im Monat. "Manchmal habe ich den ganzen Samstag Roamler gemacht, weil ich für die anderen Auftraggeber am Wochenende nicht arbeiten konnte."

"Großartige Leistung"

Anfang 2018 bekam Jansen sogar eine Auszeichnung für seinen Eifer: 2978 Aufträge habe er im Vorjahr abgearbeitet und 19242,72 Euro verdient, so erfolgreich sei kein anderer Crowdworker der App gewesen, heißt es auf der Urkunde, die Roamler ihm verliehen hat: "Für diese großartige Leistung möchten wir dir gratulieren." Wenige Monate später schien Roamler von dem Lob nicht mehr viel wissen zu wollen.

Jansen war zu Besuch bei seinen Schwiegereltern und wollte, wo er schon in der Gegend war, auch dort einen Auftrag abarbeiten. In einem Kiosk sollte er einen Pappaufsteller einer Zigarettenfirma kontrollieren. Doch Roamler habe das Foto nicht akzeptiert, weil aus einem Eimer ein paar Geschenkpapierrollen ins Bild ragten, die der Kiosk ebenfalls im Sortiment hatte. "Eine Spitzfindigkeit." Im April 2018 schließlich sperrte Roamler den Account seines Vorzeigemitarbeiters - willkürlich, wie Jansen meint. Wohlbegründet und nach diversen Unstimmigkeiten, entgegnet Roamler gegenüber der SZ. Für Jansen jedenfalls war die Deaktivierung drastisch: "Ich habe fest mit dem Geld gerechnet. Davon zahle ich meine Miete."

Jansen wandte sich an die IG Metall. Die Gewerkschaft bemüht sich seit einigen Jahren intensiv um Crowdworker, im November 2017 richtete sie eine Ombudsstelle ein, die bei Problemen zwischen Plattformen und Selbstständigen Auftragnehmern vermitteln soll. Im ersten Jahr hatte die Stelle 30 Beschwerden bearbeitet, in der Hälfte der Fälle konnten sie zwischen Plattform und Crowdworker schlichten. In Jansens Fall war das nicht möglich - weil Roamler bislang nicht am freiwilligen Ombudsverfahren teilnimmt. So landete der Fall, eher zufällig, vor dem Arbeitsgericht.

"Signalwirkung für die ganze Branche"

Jansen ist der erste Mikrojobber, den die Gewerkschaft nun bei der Klage unterstützt. Und die IG Metall hängt das Verfahren hoch. "Es ist nicht so, dass mit einem Urteil alle Plattformen ihre Crowdworker sofort anstellen müssten", sagt Robert Fuß, der bei der Gewerkschaft für die Crowdworker zuständig ist. In der Entscheidung komme es immer stark auf den Einzelfall an: Wie stark sind die Beschäftigten vom Plattformunternehmen wirtschaftlich abhängig? Wie sehr sind sie in ihrer Arbeit weisungsgebunden? "Wenn er das Verfahren aber gewinnt, wäre er der erste Crowdworker, der erfolgreich einen Arbeitnehmerstatus erstritten hätte", sagt Fuß. "Das hätte Signalwirkung für die ganze Branche."

In der Vorinstanz unterlag Jansen - unter anderem, weil es für die Nutzer keinen Zwang gebe, die Aufträge anzunehmen. Roamler-Geschäftsführer Florian Weigel geht daher gelassen in die Berufungsverhandlung: "Selbst wenn jemand einmal einen Auftrag angenommen hat, kann er diesen jederzeit abbrechen, so dass selbst hier keinerlei Verpflichtung besteht", sagt er.

Für Gewerkschafter Fuß ist das aber nur eine hypothetische Möglichkeit: "Nutzer, die Aufträge ablehnen, können in Crowdworking-Apps durchaus an Reputation verlieren. Dadurch verschlechtert sich ihr Zugang zu weiteren Aufträgen", sagt Fuß. "Wer wie der Kläger wirtschaftlich von der Plattform abhängig ist, steht also ständig unter Druck, Aufträge anzunehmen und auszuführen." Sollten die Münchner Richter der Argumentation nicht folgen, will die Gewerkschaft weiter bis vor das Bundesarbeitsgericht ziehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4668700
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 06.11.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.