Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Pokémon spielen im Büro? Heikel!

Lesezeit: 2 Min.

Von Sarah Schmidt

Deutschlands Bürowelt ist gespalten in zwei Lager: die Kollegen, die Pokémon Go spielen, und die Kollegen, die fassungslos den Kopf schütteln. Ein Glumanda hinterm Drucker kann dem tristen Arbeitsalltag durchaus neuen Schwung geben, wenn allerdings der halbe Vormittag dafür draufgeht, die neuesten Errungenschaften im Phantasietier-Zoo vorzuzeigen und die besten Spots zwischen U-Bahn-Haltestelle und Unternehmenspforte zu besprechen, dann dürfte der Chef wenig entzückt sein.

Was also gilt es aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? "Hat der Arbeitgeber das Spielen mit dem Smartphone am Arbeitsplatz ausdrücklich erlaubt oder duldet dieses zumindest wissentlich, gibt es kein Problem", erklärt Anwalt Daniel Hautumm. Das dürfte allerdings in den wenigsten Büros der Fall sein - und dann, so der Arbeitsrecht-Experte, sei das Pokémon-Spielen grundsätzlich verboten.

Wer sich statt zu arbeiten mit etwas anderem beschäftigt, begehe unter Umständen Arbeitszeitbetrug: "Schließlich bezahlt Sie Ihr Arbeitgeber nicht dafür, eine Stunde Pokémon Go zu spielen", sagt Hautumm*. Wird streng mit der Stechuhr abgerechnet, kann das Verdaddeln der Zeit mit der Brutpflege von Pokémon-Eiern natürlich noch größeren Schaden anrichten als bei Vertrauensarbeitszeit.

Je nach Job droht die fristlose Kündigung

In manchen Berufen kommt noch ein zweites Problem hinzu: "Stellen Sie sich vor, ein Fluglotse oder ein Fahrdienstleiter bei der Bahn spielt nebenbei mit dem Smartphone - das kann richtig gefährlich werden." In diesen Fällen könne die Pokémon-Einheit dann auch ohne weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft auf einen Einsatz wartet und sich die ohnehin ungenutzte Zeit vertreibt: "Da kann der Arbeitgeber zwar auch das Pokémon-Spiel untersagen, doch im Zweifelsfall geht es hier dann nur um eine Abmahnung."

Keine Beweisfotos bei Facebook hochladen

Grundsätzlich empfiehlt der Anwalt, bei Online-Spielen im Job sehr vorsichtig zu sein: "Das kann auf jeden Fall Konsequenzen haben." Darum rät Daniel Hautumm auch unbedingt davon ab, gleich noch entsprechende Beweisbilder bei sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook hochzuladen. "So macht man es dem Chef natürlich sehr leicht, entsprechendes Fehlverhalten nachzuweisen."

Übrigens, nur weil der Vorgesetzte selbst begeisterter Pokémon-Trainer ist, ist das noch lange kein Freibrief für die Mitarbeiter, ebenfalls auf Monsterjagd zu gehen: "Dafür ist der Chef ja Chef", sagt Hautumm. Der Vorgesetzte dürfe schließlich auch kommen und gehen, wann er wolle - auch wenn für die Angestellten feste Arbeitszeiten gelten.

* Anders sieht die Lage für die SZ.de-Kollegen aus, die das Pokèmon-Go-Tagebuch führen. Hier gehört das Spielen natürlich zur Recherche. Zumindest weite Wege sind nicht nötig: Rund um das SZ-Hochhaus gibt es nicht nur zwei Pokéstops, sondern auch zwei Arenen.

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