Süddeutsche Zeitung

Arbeitsmarkt:Möglichkeit zur befristeten Teilzeit kommt Anfang 2019

Berlin (dpa) - Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab Anfang kommenden Jahres ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Der Bundesrat ließ dazu ein Gesetz der Bundesregierung zur Einführung solch einer Brückenteilzeit passieren. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist.

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Berlin (dpa) - Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab Anfang kommenden Jahres ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Der Bundesrat ließ dazu ein Gesetz der Bundesregierung zur Einführung solch einer Brückenteilzeit passieren. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist.

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