Süddeutsche Zeitung

Nikotin:Bundesinstitut sieht Passivraucher durch E-Zigaretten gefährdet

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Nur noch in Raucherzonen sollten die Konsumenten von E-Zigaretten ihren Dampf in die Luft blasen dürfen. So empfiehlt es das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Behörde will damit mögliche Gesundheitsgefahren für Umstehende abwenden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, den Konsum von elektronischen Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei nicht auszuschließen, dass die Dämpfe der E-Zigaretten Gesundheitsrisiken für Menschen in der Umgebung der E-Raucher bergen, begründete das Institut seinen Vorstoß am Montag.

Angesichts der wachsenden Produktpalette an Inhaltsstoffen für die E-Zigarette sei nicht im Detail bekannt, was ein Konsument tatsächlich ausatmet. Hinzu komme, dass die Konsumenten mit den nachfüllbaren Kartuschen nahezu "unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren" hätten und auch bedenkliche Substanzen verwenden könnten, warnte das BfR. Eine Bewertung der Risiken für Unbeteiligte sei mithin nicht möglich. E-Zigaretten sollten deshalb vorbeugend in Nichtraucherbereichen herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt werden.

E-Zigaretten verbrennen keinen Tabak, sondern verdampfen eine Flüssigkeit, die meist Nikotin, häufig auch Aromastoffe enthält. Ob das elektrische Dampfen ebenso gesundheitsschädlich ist wie die herkömmliche Zigarette, ist nicht abschließend geklärt.

Das BfR geht jedoch davon aus, dass die Dampfgeräte gesundheitliche Risiken bergen. Neben dem Nikotin könnten den Nutzern auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, verschiedene Aromastoffe und Verunreinigungen gefährlich werden. In der Fachliteratur gibt es nach Angaben des Instituts Hinweise, wonach einige Fabrikate krebserzeugende Aldehyde freisetzten.

Mit dieser Einschätzung geht der Streit um die E-Zigarette weiter. Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine gerichtliche Niederlage hinnehmen müssen. Die Behörde hatte versucht, elektronische Zigaretten als Arzneimittel zur Rauchentwöhnung einstufen zu lassen. Damit hätten sie eines strengen Zulassungsverfahrens bedurft. Ob E-Zigaretten tatsächlich zur Rauchentwöhnung taugen, ist wissenschaftlich so unklar wie die Gesundheitsgefahren. Das Kölner Verwaltungsgericht wollte der Argumentation des BfArM jedenfalls nicht folgen. Nun will das Institut in Berufung gehen.

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