Süddeutsche Zeitung

Studienfinanzierung:Tipps für den Bafög-Antrag

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Wer pünktlich zum Semesterstart im Herbst Bafög bekommen will, sollte sich jetzt kümmern. Und einige Punkte beachten.

Noch vor der ersten Prüfung verzweifelt mancher Studierende bereits - am Bafög-Antrag. Wer beim Studium auf die finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen ist, muss sich durch einen mehrseitigen Antrag kämpfen. Damit das Geld pünktlich zum Semesterstart eingeht, sollten Abiturienten einige Dinge beachten. Karin Larres vom Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk München gibt Tipps.

  • Frühzeitig informieren

Sich bei schönstem Sommerwetter seitenlang durch Formulierungen in Beamtendeutsch zu lesen, ist zwar nervig, aber notwendig. Denn in den Bafög-Ämtern herrscht wegen der doppelten Abiturjahrgänge Hochbetrieb. So stieg die Zahl der geförderten Studierenden 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Prozent auf 644.000, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Abiturienten, die zum Wintersemester an die Uni kommen (Beginn: Oktober), sollten sich schon im August mit den Details der Bafög-Förderung vertraut machen.

  • Rechtzeitig beantragen

Wer pünktlich zum Semesterstart gefördert werden möchte, muss Fristen einhalten. Geld gibt es frühestens für den Monat, in dem die Papiere beim Amt eingehen. Wer also von Oktober an finanzielle Unterstützung haben will, muss seinen Antrag spätestens in diesem Monat einreichen. Wird der Antrag erst später bewilligt, wird das Geld rückwirkend ausgezahlt.

  • Vollständige Unterlagen

Vielfach kommen in den Bafög-Ämtern unvollständige Unterlagen an. Ist der Antrag nicht komplett, kann er nicht bearbeitet werden - und es kommt zu Verzögerungen.

  • Persönlich zum Studentenwerk gehen

Wer den Antrag zum ersten Mal ausfüllt, schickt die Formulare am besten nicht per Post, sondern schaut persönlich beim Studentenwerk vorbei. Dann können die Papiere zusammen mit einem Berater durchgegangen werden. Dabei lässt sich sofort feststellen, an welchen Stellen unter Umständen Dokumente oder Angaben fehlen.

  • Unzutreffendes Streichen

Wer diese Möglichkeit nicht hat, weil er etwa vom Studienort weit entfernt wohnt, sollte beim Ausfüllen der Formulare vor allem eins beachten: Unzutreffendes sollte im Antrag durchgestrichen werden. Viele Studierende ließen entsprechende Punkte einfach offen, so Larres. Für die Berater sei dann jedoch nicht klar, ob der Studierende lediglich vergessen habe, hier Angaben zu machen, oder ob der Punkt nicht auf ihn zutrifft.

Studierende können derzeit bis zu 670 Euro monatlich vom Staat bekommen. Die Hälfte des Gelds bekommen sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen.

Zuständig für die Bewilligung von Bafög für Studierende sind die Studentenwerke. Infos zur Ausbildungsförderung finden Hochschulneulinge auf den Internetseiten der Studentenwerke. Für Fragen gibt es eine kostenlose Hotline des Bundesbildungsministeriums (08 00/2 23 63 41).

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