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Cottbus:Entscheidung zu Klage gegen Hochschulgesetz nicht absehbar

Cottbus/Karlsruhe (dpa/bb) - Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage gegen das brandenburgische Hochschulgesetz ist noch nicht in Sicht. Der Sachstand sei weiterhin unverändert, ein Entscheidungstermin nicht absehbar, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe mit.

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Cottbus/Karlsruhe (dpa/bb) - Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage gegen das brandenburgische Hochschulgesetz ist noch nicht in Sicht. Der Sachstand sei weiterhin unverändert, ein Entscheidungstermin nicht absehbar, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe mit.

Geklagt hatte der frühere Kanzler der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) wegen seiner Befristung. Alles dreht sich um die Frage, ob eine solche Befristung des Kanzleramtes an brandenburgischen Hochschulen - so ist es im Hochschulgesetz des Landes festgelegt (Paragraf 67) - verfassungsgemäß ist. Die Befristung des betroffenen Kanzlers lief bereits aus. Eine Amtszeit beträgt laut Gesetz sechs Jahre.

Als Zwischenlösung - bis eine Entscheidung in Karlsruhe getroffen ist und die BTU-Kanzlerstelle neu ausgeschrieben werden kann - übernimmt der frühere Kanzler der Freien Universität Berlin, Peter Lange, die Funktion als Chef der Uni-Verwaltung, wie die Hochschule am Freitag in Cottbus mitteilte. Lange war den Angaben zufolge 2015 an der Berliner Hochschule in den Ruhestand verabschiedet worden. Zuvor hatte er 15 Jahre an der Spitze der dortigen Verwaltung gestanden.

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