Süddeutsche Zeitung

Annette Schavan:Dr. a. D.

Hat Annette Schavan bei ihrer Doktorarbeit nun getäuscht oder nicht? Die Antwort des Gerichts ist eindeutig. Mit ihrer Klage hat die frühere Bildungsministerin das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte. Das Urteil aber wendet großen Schaden von der Wissenschaft ab.

Ein Kommentar von Roland Preuß

Klarer hätte die Niederlage von Annette Schavan kaum ausfallen können. All die Argumente ihrer Anwälte wischten die Düsseldorfer Verwaltungsrichter am Donnerstag zur Seite und wiesen ihre Klage ab. Es waren die üblichen Ausreden in Plagiatsfällen: Man habe damals eben anders gearbeitet, es gehe nur um wenige Textstellen - und überhaupt habe sich die Universität nicht an die Feinheiten der Promotionsordnung gehalten. Das Gericht aber konzentrierte sich aufs Wesentliche: Hat sie nun getäuscht oder nicht? Ja. Alles andere sind Nebensächlichkeiten.

Damit hat die frühere Bildungsministerin das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollte, nämlich den Titelentzug als dilettantische Ungerechtigkeit der Universität Düsseldorf zu brandmarken. Die viel gescholtene Hochschule kann jetzt auf ein richterliches Gütesiegel verweisen. Sie musste die Plagiatsvorwürfe nicht nur prüfen, sie durfte den Titel auch so aberkennen, wie sie es getan hat. Die Richter haben dem eine wichtige Fußnote hinzugefügt: Es ist wichtig, wie lange die Fehler zurückliegen, auch wenn es keine Verjährungsregel gibt. Darüber lohnt sich, weiter zu diskutieren.

Schavans Anwälte aber versuchten, die wissenschaftlichen Standards aufzuweichen. Das Verfahren gegen sie schade auch der Wissenschaft, hat Schavan gesagt. Es ist umgekehrt: Ihr Sieg vor Gericht hätte großen Schaden angerichtet.

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Quelle:
SZ vom 21.03.2014
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