Süddeutsche Zeitung

Unterfranken:Tierärztin bekommt Behandlung gefundener Katze nicht erstattet

Die Veterinärin hatte das Tier vier Tage lang behandelt, da das zuständige Tierheim geschlossen war. Die Gemeinde lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von 550 Euro ab.

Für die Behandlungskosten einer gefundenen Katze muss eine Tierärztin nach Meinung eines Gerichts selbst aufkommen, sofern sie sich nicht unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde meldet. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg am Montag und lehnte eine entsprechende Klage einer Tierärztin gegen die Verwaltungsgemeinschaft Ebern ab.

Im März 2018 hatte die Veterinärin eine Katze behandelt, die zu ihr gebracht worden war. Ohne Chip konnte sie keinen Besitzer ermitteln. Da das Tierheim zu dieser Zeit geschlossen war, übergab sie die Katze nach vier Tagen Behandlung der Tierschutzinitiative im Landkreis Haßberge. Dort wurde sie wegen der Verletzungen später eingeschläfert. Für die Versorgungskosten sowie Mahngebühren forderte die Tierärztin von der Verwaltungsgemeinschaft Ebern knapp 550 Euro.

Das Verwaltungsgericht wies die Forderung zurück. Die Gemeinde könne nur Verantwortung übernehmen, wenn das Tier abgegeben oder der Fund sogleich gemeldet werde. Zudem sei die Katze nicht operiert, sondern nur "schmerzfrei gestellt" und "am Leben erhalten" worden.

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SZ vom 05.11.2019 / dpa
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