Rechtsstreit in Unterfranken:Verletzt und herrenlos: Wer zahlt für Katzen-Behandlung?

Rechtsstreit um verletzte Katze in Ebern im Landkreis Haßberge (Symbolfoto)

Wenn eine Katze beim Tierarzt behandelt wird (Symbolbild), zahlt normalerweise der Besitzer des Tieres die Behandlung. Nur was passiert, wenn es keinen gibt?

(Foto: Imago)
  • Eine Tierärztin versorgt eine verletzt aufgefundene Katze und bringt sie bei sich unter. Dafür will sie 543,20 Euro haben.
  • Die Gemeinde weigert sich zu zahlen. Ihr Argument: Das Tier hätte bei ihr abgegeben werden müssen, zumindest hätte die Ärztin den Fund sofort melden müssen.
  • Am kommenden Montag wird der Fall am Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt.

Kurioser Fall vor dem Würzburger Verwaltungsgericht: Dort wehrt sich die Verwaltungsgemeinschaft Ebern gegen eine Tierarztrechnung für die Behandlung einer verletzten Fundkatze. Unterm Strich geht es um eine Rechnung von 543,20 Euro sowie Mahngebühren und Zinsen, die eine tierärztliche Verrechnungsstelle von der unterfränkischen Kommune haben will. Die Katze hatte einen gebrochenen Oberschenkel und Kiefer - um diese Verletzungen hatte sich eine Tierärztin gekümmert und das Tier anschließend in der Praxis untergebracht. Dafür will sie Geld. Die Kommune aber bestreitet, dass die Ärztin zuständig gewesen sei; zudem wirft sie ihr vorm die Katze nicht fachgerecht behandelt zu haben.

Der Vorfall selbst liegt schon eineinhalb Jahre zurück: Am 8. März 2018 entdeckte eine Frau die angefahrene Katze auf der Straße. Weil sie keinen Halter ermitteln konnte, brachte sie sie in die Praxis der Tierärztin. Diese versorgte die Katze und übergab sie am 13. März der Tierschutzinitiative im Landkreis Haßberge. Am selben Tag teilte die Medizinerin der Verwaltungsgemeinschaft Ebern per Fax den Fund der verletzten Katze und ihre Behandlung mit. Die Gemeinde wollte in der Folge allerdings die Tierarztrechnung nicht bezahlen - mit einem Brief vom 28. Juli 2018 lehnte sie die Bezahlung zum letzten Mal ab. Seither beschäftigte die Angelegenheit verschiedene Gerichte.

Am kommenden Montag, 4. November, soll die Sache nun mündlich vor dem Würzburger Verwaltungsgericht verhandelt werden. Die Ärztin und die Verrechnungsstelle sind der Meinung, dass die Gemeinden für die Betreuung von Fundtieren zuständig sind, und verweisen auf ein Schreiben des Landratsamtes Haßberge. Die Entscheidung, ob und wie ein verletztes Tier behandelt werden muss, obliege jedoch alleine einem Tierarzt und nicht den Kommunen. Zudem habe es seinerzeit im Landkreis kein Tierheim gegeben - und die Gemeinde hätte "keine adäquate Lösung" für solche Fälle anbieten können, so die Ärztin.

Die Gemeinde wiederum vertritt die Meinung, dass sie keinen Vertrag mit der Ärztin für solche Behandlungen geschlossen habe. Ganz egal in welchem Zustand sich die Katze auch befunden habe - sie hätte bei der Kommune abgegeben werden müssen. Zumindest aber hätte der Fund zeitnah gemeldet werden müssen. Das Fax vom 13. März sei fünf Tage nach dem Auffinden "nicht mehr rechtzeitig" gewesen. Darüber hinaus habe eine Mitarbeiterin der Tierschutzinitiative, als sie die Katze abholte, den Eindruck gehabt, das Tier sei "bewusst länger am Leben gehalten worden", um Mehreinnahmen zu erzielen.

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