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Würzburg:Babytötung in Unterfranken muss neu verhandelt werden

Mehr als ein Jahr nach einem Würzburger Urteil um den gewaltsamen Tod eines Babys in Unterfranken hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall zurück ans...

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Würzburg (dpa/lby) - Mehr als ein Jahr nach einem Würzburger Urteil um den gewaltsamen Tod eines Babys in Unterfranken hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall zurück ans Landgericht verwiesen. Damit müsse die Sache in Würzburg vor einer anderen Strafkammer als Schwurgericht neu verhandelt und entschieden werden, teilte eine BGH-Sprecherin am Dienstag in Karlsruhe mit.

Das Landgericht hatte den Angeklagten am 22. Februar 2021 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Der 25 Jahre alte Deutsche soll das acht Monate alte Baby seiner Freundin kurz vor Weihnachten 2019 im Raum Gemünden am Main misshandelt und erstickt haben. Der Mann hatte dies stets bestritten.

Sein Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer für eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags plädiert.

Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt. Eine psychiatrische Gutachterin hatte im Laufe des Prozesses seine volle Schuldfähigkeit festgestellt.

Nach dem Urteil waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Revision gegangen.

© dpa-infocom, dpa:220308-99-437294/2

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