Süddeutsche Zeitung

Verwandtenaffäre:Rechnungshof erhebt schwere Vorwürfe

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Unzureichende Kontrollen und gesetzliche Defizite: Nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag zieht der Oberste Rechnungshof Schadensbilanz - und die fällt sehr unerfreulich aus. In einem Punkt sogar spektakulär: Die Rechnungsprüfer sind der Meinung, dass die Verwandtenbeschäftigung schon seit 2004 nicht mehr rechtens war.

Von Mike Szymanski und Frank Müller

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hält dem Landtag in seinem Sonderbericht zur Verwandtenaffäre schwere Mängel im Bezahlungssystem der bayerischen Abgeordneten vor. So habe es unzureichende Kontrollen und gesetzliche Defizite gegeben, heißt es in dem 63 Seiten starken Bericht, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Teile der Abgeordnetenfinanzierung stellen die Rechnungsprüfer grundsätzlich in Frage. Sie werfen auch die brisante Frage auf, ob Abgeordnete die an Familienmitglieder durchgereichten Staatsgelder zurückzahlen müssen, weil die Rechtsgrundlage dafür schon längst entfallen sei. Die Prüfer verlangen eine grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenfinanzierung. In ihrem Bericht schlagen sie vor, eine unabhängige Kommission mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Der Bericht ist das Ergebnis einer Sonderprüfung, mit der sich der ORH in die laufende Affäre eingeschaltet hatte. Ihm hatte es nicht genügt, dass der Landtag von sich aus mit einigen Reformen die Konsequenzen daraus gezogen hatte, dass Abgeordnete Ehefrauen und Kinder jahrelang bei sich angestellt und auf Staatskosten bezahlt hatten. Eigentlich sollte die Praxis seit Ende 2000 auslaufen. Dass weithin unbemerkt im Jahr 2013 immer noch 17 Abgeordnete - alle von der CSU - auf die Familienarbeit setzten, hatte die Rechnungsprüfer alarmiert. Sie setzten daraufhin eine Überprüfung des kompletten Finanzierungssystems der Abgeordneten im Maximilianeum an.

Am Montag übergaben die ORH-Prüfer ihren Bericht dem Landtag, an diesem Dienstag soll es eine Sondersitzung des Präsidiums dazu geben. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) will ihn demnächst im Internet veröffentlichen. Sie ist offenbar nicht gewillt, die Kritik am Landtag widerspruchslos hinzunehmen.

Der Bericht fällt für den Landtag sehr unerfreulich aus. In einem ganz zentralen Punkt sogar spektakulär: Die Rechnungsprüfer sind der Meinung, dass die Verwandtenbeschäftigung schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr rechtmäßig war. Damals tauchte die entsprechende Klausel, wonach es für Altverträge einen Bestandsschutz gibt, im Gesetz plötzlich nicht mehr auf. Ein redaktionelles Versäumnis, erklärte Stamm unlängst. Ärgerlich, aber das ändere nichts. Die Rechnungsprüfer sehen das anders. "Eine Auszahlung an Abgeordnete, die Ehegatten oder Verwandte ersten Grades beschäftigten, hätte aus Sicht des ORH seit 1. Juli 2004 nicht mehr erfolgen dürfen", schreiben die Prüfer. Es ginge dann um einen Betrag in Millionenhöhe. Ob es tatsächlich so weit kommt, bezweifeln jedoch die Rechnungsprüfer - schließlich hätten die Abgeordneten in gutem Gewissen gehandelt und seien davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung habe.

Darauf will Stamm die Sache jedoch nicht beruhen lassen. Schließlich entsteht der Eindruck, die Parlamentarier hätten womöglich gegen Gesetze verstoßen. Zu der Frage, ob die Übergangsklausel nun gilt oder nicht, soll sie einen renommierten Verfassungsrichter um ein Gutachten gebeten haben. Stamm selbst will sich zu dem Verfahren erst äußern, wenn der ORH-Bericht veröffentlicht ist.

Außerdem stören sich die Rechnungsprüfer an mangelnder Kontrolle der Abgeordneten - obwohl diese im Monat 7524 Euro für Personal ausgeben können. Sie bemängeln, dass für bei Abgeordneten beschäftigte Mitarbeiter dem Landtag kaum Vertragsunterlagen vorgelegen hätten, obwohl das Haushaltsrecht diese erfordere. In vielen Fällen seien Zahlungen "als problematisch" anzusehen. Das Geld floss beispielsweise an Parteigeschäftsstellen, fanden die Prüfer heraus. Um künftig vorzubeugen, dass mit dem Geld des Landtags nicht unerlaubterweise Parteiarbeit unterstützt wird, empfiehlt der ORH "sofern eine eindeutige Abgrenzung zur unzulässigen Parteienfinanzierung nicht möglich ist, solche Zahlungen gänzlich von der Erstattung auszuschließen". Bei der allgemeinen Kostenpauschale schlägt der Rechnungshof Abschläge vor, wenn vom Angeordneten kein Stimmkreisbüro unterhalten wird oder der Abgeordnete keine Kosten für eine Zweitwohnung in München hat.

Bei einer gesonderten Pauschale, die Abgeordneten gewährt wird, um beispielsweise Computer und Handys anzuschaffen, so genannte Informations- und Kommunikationseinrichtungen, legen die Prüfer sogar den Verdacht des Missbrauch nahe. "Bei der Anschaffung von Digitalkameras war der Kauf von mehreren Kameras innerhalb einer Wahlperiode durch einen Abgeordneten bzw. von besonders hochpreisigen Geräten kritisch zu bewerten." Nun fordert der ORH einen jährlichen Transparenzbericht. "Darin sollten insbesondere die Höhe der geleisteten Zahlungen und die gewährten Sachleistungen ersichtlich sein."

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Quelle:
SZ vom 13.08.2013
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