Süddeutsche Zeitung

Sterbehilfe bei 100-Jähriger:Praktikant zu Jugendstrafe verurteilt

Eine 100 Jahre alte Frau stirbt. Alltag in einem Pflegeheim. Doch wie sich später herausstellt, war es Sterbehilfe. Nun ist ein ehemaliger Praktikant verurteilt worden.

Weil er eine 100 Jahre alte Frau auf deren eigenen Wunsch hin erstickt hat, ist ein 18-Jähriger in Bamberg zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag mit. Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Als 17-Jähriger hatte er im Sommer 2012 ein Praktikum in einem Pflegeheim in Scheßlitz im Landkreis Bamberg gemacht. Nach seinem Geständnis hatte er der 100-Jährigen Sterbehilfe geleistet, indem er sie erstickte. Zunächst hatte es nach einem natürlichen Tod wegen Altersschwäche ausgesehen. Erst als der Jugendliche im Bekanntenkreis von seiner Tat erzählte, wurde die Staatsanwaltschaft aktiv.

Der Leichnam der Frau wurde exhumiert, der Praktikant gestand und kam in eine Jugendhilfeeinrichtung. Das Gericht sah es außerdem erwiesen an, dass er während seines Praktikums im Heim acht Diebstähle verübt hatte. Und er soll schon am Tag zuvor versucht haben, die Frau zu töten. Nach Justizangaben hatte der Jugendliche gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt.

Der Fall hatte im vorigen Sommer für großes Aufsehen gesorgt. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hatte gefordert, dass Todesfälle in Pflegeheime genauer untersucht werden müssten, etwa mit einer gesetzlich vorgeschriebenen amtsärztlichen Leichenschau. Nur dadurch könnten unnatürliche Todesursachen auch erkannt werden.

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