Süddeutsche Zeitung

Verbrechen:Mordfall Simone Strobel: Angeklagter kommt auf Kaution frei

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Der erst kürzlich angeklagte Ex-Freund darf nun doch zu seiner Familie zurückkehren. Das hatte die australische Staatsanwaltschaft zunächst verhindern wollen. Ihm wird vorgeworfen, die junge Frau aus Unterfranken 2005 getötet zu haben.

Ein in Australien des Mordes an seiner damaligen Freundin angeklagter Deutscher kommt nun doch auf Kaution frei. Die Staatsanwaltschaft habe entschieden, keine Berufung gegen die Freilassung des Ex-Freundes der vor 17 Jahren getöteten Simone Strobel einzulegen, berichtete am Donnerstag die australische Nachrichtenagentur AAP. Ein Gericht in Sydney hat entschieden, der Freilassung des 42-Jährigen stattzugeben. Danach hatte die Staatsanwaltschaft zunächst mitgeteilt, Einspruch einlegen zu wollen. Der Angeklagte kann nun unter Auflagen zu seiner Familie in Westaustralien zurückkehren.

Zu den Kautionsauflagen gehört unter anderem, dass der Angeklagte sich dreimal pro Woche auf einer Polizeistation melden und seinen Reisepass abgeben muss, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht. Auch darf er demnach keine verschlüsselten Kommunikationsdienste wie Whatsapp benutzen.

Strobels Ex-Freund war vor einer Woche aus seinem Haus im westaustralischen Perth abgeführt und nach Sydney geflogen worden. Dort wurde er des Mordes angeklagt. Die Festnahme war eine überraschende Wendung in dem Fall, der trotz eingehender Ermittlungen bis heute ungelöst blieb. Die 25 Jahre alte Erzieherin Simone Strobel aus Unterfranken war 2005 mit ihrem damals 24 Jahre alten Freund mit dem Wohnmobil in Australien unterwegs. Später kamen die Schwester des Freundes und deren Freund aus Deutschland dazu. Die vier waren auf einem Campingplatz in Lismore nördlich von Sydney, als Strobel plötzlich verschwand. Wenige Tage später wurde ihre Leiche in der Nähe des Campingplatzes unter Palmwedeln gefunden.

Die Richterin im Dowing Local Court, Margaret Quinn, warf der Anklage am Donnerstag vor, bislang kaum Beweise für ihre Beschuldigungen vorgelegt zu haben. Zwar sprächen Beweise dafür, dass Strobel und ihr damaliger Freund kurz vor dem Mord gestritten und Alkohol getrunken hätten - "aber es scheint in diesem Fall keine direkten oder indirekten Beweise zu geben, die ihn mit der Straftat in Verbindung bringen", erklärte die Richterin. "Dies ist nicht der stärkste Indizienfall, den ich gesehen habe."

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