Süddeutsche Zeitung

Regensburg:Kelheim: 23-Jähriger soll Flüchtling mit Machete bedroht haben

Lesezeit: 2 min

Von Karsten Fehr, Regensburg

Weil er mit einer Machete auf einen Asylbewerber losgegangen sein soll, muss sich ein 23-jähriger Mann aus dem niederbayerischen Landkreis Kelheim seit Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und Volksverhetzung vor.

Es war ein Abend im Februar. Mohamed B. lag im Bett seiner Asylunterkunft in Kelheim und las ein Buch, als er plötzlich Schreie und ein lautes Hämmern auf dem Gang vor seiner Wohnungstür hörte. "Das war kein normales Türklopfen", erinnert sich der 22-Jährige, der 2014 aus seinem Heimatland Sierra Leona nach Deutschland gekommen ist, in der Verhandlung am Donnerstag.

Der junge Mann stand von seinem Bett auf und ging zur Tür. Als er sie einen Spalt weit öffnete, schlug ihm das Unheil bereits entgegen: "Ich habe direkt ein großes Messer gesehen, das auf mich zukommt." Mohamed B. hatte Glück: Noch bevor die Klinge seinen Kopf treffen konnte, gelang es ihm, die Tür wieder hinter sich zu schließen. "Scheiße, mach die Tür auf", habe es von außerhalb gerufen.

"Da ist ein Mann mit einem Messer", warnte Mohamad B. seine Mitbewohner. Dann tat er das, was in dieser Situation wohl nicht jeder tun würde: Um ein Blutbad zu verhindern, sprang der junge Asylsuchende aus dem ersten Stock seiner Unterkunft und lotste den Angreifer aus dem Haus. "Komm runter", forderte er ihn auf.

Mohamed B. rannte. Als er über eine Steintreppe stolperte, holte der Angreifer ihn ein. "Er hat versucht, mich mit der Machete zu schlagen." Obwohl sein Knie von dem Sprung aus dem Fenster schwer verletzt war, gelang es dem jungen Flüchtling, auszuweichen und den Angreifer zu überwältigen. Er nahm das Messer und kickte es weg, ehe ihm drei Passanten zur Hilfe eilten. Dann kam die Polizei und nahm den Angreifer fest.

"Ich fühle mich nicht mehr sicher", sagt Mohamed B. heute. Der 22-Jährige hat nicht nur anhaltende Knieschmerzen, sondern auch ein Trauma erlitten. "Ich habe einige Monate gebraucht, bis ich mich überhaupt wieder getraut habe, nachts raus zu gehen." Zum Richter sagt er: "Ich will, dass Sie ihn so bestrafen, dass ich mich sicher fühlen kann."

An die Tat selbst kann sich der Angeklagte nicht erinnern

"Der Angeklagte wird beschuldigt, unmittelbar dazu angesetzt zu haben, aus niedrigen Beweggründen einen Menschen zu töten", heißt in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Zudem soll der Angeklagte volksverhetzende Parolen von sich gegeben haben. Der zuständige Staatsanwalt zitierte ihn unter anderem mit "Heil Hitler" und "Ich geh jetzt rüber und schlachte die Asylanten ab."

Der Angeklagte, der zur Tatzeit unter starkem Drogen- und Alkoholeinfluss stand, bestreitet die Tat nicht. Allerdings beruft er sich auf Erinnerungslücken. Er sagt aus, er könne sich nur noch an einzelne Ausschnitte des Tatabends erinnern. Er habe Alkohol getrunken und eine Kräutermischung geraucht, sagt er vor Gericht. Auch, dass er eine Machete dabei hatte, wisse er noch. An den Tathergang allerdings könne er sich nicht mehr erinnern. Insgesamt sind für den Fall fünf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll nächste Woche fallen.

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Quelle:
SZ vom 21.10.2016
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