Süddeutsche Zeitung

Regensburg:Ex-Fußballprofi Augenthaler muss Geldauflage wegen Riesenwaller zahlen

Von Rudolf Neumaier

Der frühere Fußball-Profi Klaus Augenthaler, 59, muss ein zweifelhaftes Angel-Abenteuer wegen Tierquälerei teuer bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte gegen ihn auf eine Anzeige von Tierschützern hin. Gegen eine Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich stellte sie die Ermittlungen nun ein.

Tierschützer hatten den Weltmeister von 1990 angezeigt, weil er am Vatertag in einem Privatweiher bei Regensburg einen 2,20 Meter langen Waller gefangen und mit dem Tier vor einer Fotokamera posiert hatte, ehe er es wieder freiließ. Dieses Foto erschien in mehreren Zeitungen. Die Mittelbayerische Zeitung berichtete damals, Augenthaler habe an dem Tag sogar noch zwei weitere Waller gefangen. Dies konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht verifizieren.

Das Fangen von Fischen mit dem bloßen Zweck, sich mit dem Tier einen Kampf zu liefern und es anschließend wieder freizulassen, ist in Deutschland verboten. Die Angelfischerei ist gesetzlich an das Verwerten von allen Fischen gebunden, außer wenn für sie spezielle Schonmaße oder Schonzeiten gelten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Regensburg ist Augenthaler jedoch nicht nachzuweisen, dass er allein zu seiner Belustigung angelte. "Wir müssen davon ausgehen, dass Herr Augenthaler mit dem Ziel angelte, einen für ihn verwertbaren Speisefisch zu fangen", sagte Oberstaatsanwalt Markus Pfaller der Süddeutschen Zeitung.

Nachweisbar ist für die Justiz allerdings, dass Augenthaler dem Riesenwaller insofern unnötig Leid zufügte, als er ihn nicht umgehend und schonend zurücksetzte, sondern ihm erst die Tortur des Abwiegens und Fotografierens zumutete. Die Geldauflage musste Augenthaler an eine gemeinnützige Tierschutzorganisation überweisen.

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