Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Regensburger Domspatz soll Mitschüler sexuell missbraucht haben

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Von Andreas Glas, Regensburg

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Verlobten der im Jahr 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer erhoben. Ihm wird vorgeworfen, zwei frühere Schüler der Regensburger Domspatzen sexuell missbraucht zu haben. Zu den Übergriffen soll es Mitte der 2000er-Jahre gekommen sein, als der heute 31-Jährige selbst ein Domspatzen-Schüler gewesen ist.

Während die mutmaßlichen Opfer damals zwischen elf und 13 Jahre alt gewesen sein sollen, war der Angeklagte wohl bereits volljährig. Weil die Ermittler auf dem Computer des 31-Jährigen außerdem entsprechendes Material gefunden haben, erstreckt sich die Anklage des Weiteren auf Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften.

Ihm drohen 15 Jahre Haft

Dazu kommt eine Anklage wegen sexueller Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls von Medikamenten, weil der 31-Jährige während seiner Zeit als Krankenpfleger einer Patientin ohne deren Wissen Betäubungsmittel verabreicht und sie sexuell genötigt haben soll.

Wegen dieses Vorwurfs hatte der Mann im Jahr 2014 bereits für zwei Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, blieb aber aufrecht erhalten. Nun droht ihm wegen sämtlicher Vorwürfe eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Davor muss allerdings die Jugendkammer entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Die Anhaltspunkte für die Anklage ergeben sich laut Staatsanwaltschaft aus den Ermittlungen im Mordfall Maria Baumer. Seit Beginn der Ermittlungen steht deren früherer Verlobter im Verdacht, die damals 26-jährige Vorsitzende der katholischen Landjugend Bayerns getötet zu haben. Zu einer Anklage ist es deswegen aber bis heute nicht gekommen.

Die junge Frau aus dem Landkreis Schwandorf war an Pfingsten 2012 verschwunden, ihr Skelett wurde 15 Monate später in einem Waldstück bei Regensburg gefunden. Ihr früherer Verlobter streitet weiterhin ab, etwas mit der Tat zu tun zu haben.

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Quelle:
SZ vom 05.04.2016
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