Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Beleidigung:Prinz Protz erneut vor Gericht

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Von Stefan Mayr, Augsburg

Der Protzprinz schon wieder. Erst im Januar hatte Marcus Eberhardt alias Marcus Prinz von Anhalt seinen letzten Auftritt auf der Anklagebank. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft. Jetzt muss - oder darf - der Zuhälter mit den dicken Autos wieder vor Gericht erscheinen. Weil er in einem Brief an einen Bekannten vom "dümmsten Staatsanwalt der Welt" geschrieben hatte, muss er sich im Juli wegen Beleidigung verantworten.

Das Amtsgericht Augsburg hatte einen Strafbefehl über 60 000 Euro erlassen, gegen diesen hat der gelernte Metzger, 48, Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess. Nun hätte der Bordellbesitzer die Strafe quasi aus der Abendkasse seiner Etablissements bezahlen können.

Doch höchstwahrscheinlich ist es ihm ganz recht, mal wieder an einer Anklagebank Platz nehmen zu können. Erstens ist das ein bisschen Abwechslung zum grauen Alltag in Knast, zweitens kann ein bisschen Publicity nicht schaden. Wie sagte Anhalt im Januar vor Gericht: Seine Marken "Prinz von Anhalt" und "Prince Germany" brächten ihm Werbe-Einnahmen "im fast siebenstelligen Bereich".

Was der Anwalt von Marcus von Anhalt zum Vorwurf sagt

Sein Facebook-Profil hat 2,9 Millionen Freunde, eine Agentur postet in seinem Auftrag täglich Fotos von fetten Autos und süßen Tieren. Am Donnerstag erschien ein Foto des Selfmade-Prinzen in der Sonne Monte Carlos mit der Beschriftung: "#business‪#monaco". Vom Gefängnisaufenthalt ist nicht die Rede.

‬ Anhalts Anwalt Patrick Rehkatsch hält den neuen Strafbefehl für überzogen und seinen Mandanten für unschuldig: "Hier wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen." Rehkatsch verweist auf einen ähnlichen Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Freispruch endete. "Der Angeklagte damals hatte noch viel derbere Sachen geschrieben, aber weil es ein privater Brief an einen Bekannten war, wurde er freigesprochen."

Im Steuerprozess im Januar hatte es das Landgericht als erwiesen angesehen, dass Anhalt die Kosten für mehrere Luxusautos als Firmenausgaben abgesetzt hatte, obwohl er sie privat genutzt habe. Damit soll er dem Fiskus 800 000 Euro vorenthalten haben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Metzger hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

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Quelle:
SZ vom 19.06.2015
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