Süddeutsche Zeitung

Prozess um mysteriösen Todesfall:Schwierige Wahrheitssuche

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Prozessauftakt in Landshut: Der Staatsanwalt trägt vor, wie die Angeklagten ihr Opfer zerstückelt und an Hunde verfüttert haben sollen - obwohl längst klar ist, dass das nicht stimmt.

Hans Holzhaider

Es war ein langer Weg, der zu diesem Prozess führte: In der Nacht des 12. Oktober 2001 verschwand der Landwirt Rudolf R. aus Heinrichsheim, einem Ortsteil von Neuburg an der Donau, scheinbar spurlos. Im Januar 2004 wurden die Ehefrau des Bauern, seine beiden Töchter und der Verlobte einer der Töchter festgenommen unter dem Verdacht, den Ehemann und Vater gemeinsam getötet zu haben.

Im Mai 2005 verurteilte das Landgericht Ingolstadt die vier Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlages beziehungsweise Beihilfe zum Totschlag: Sie hätten, hieß es im Urteil, Rudolf R. mit einer Holzlatte und einem Zimmererhammer erschlagen, seine Leiche zerstückelt und teilweise an die Hofhunde verfüttert.

Vier Jahre später wurde an der Staustufe Bergheim das Auto des Landwirts aus der Donau gezogen, mitsamt einer skelettierten Leiche, die sich als die von Rudolf R. erwies. Das Skelett, insbesondere der Schädel, war unversehrt, es war offensichtlich, dass die Feststellungen des Landgerichts Ingolstadt falsch waren.

Trotzdem bedurfte es eines langwierigen juristischen Kampfes, um das Verfahren über den Tod des Landwirts Rudolf R. wieder aufzunehmen. Die Wiederaufnahmeanträge der vier Verurteilten wies die Jugendkammer des Landgerichts Landshut zunächst zurück - wenn sie ihn nicht erschlagen hätten, hätten sie ihn eben irgendwie anders umgebracht, argumentierten die Richter.

Auf die Beschwerde der Verurteilten ordnete dann das Oberlandesgericht München an: Der Fall muss neu verhandelt werden - allerdings ausgerechnet von derselben Kammer, die das vorher abgelehnt hatte - für Matthias E., Hermine R. und ihre Töchter Manuela und Andrea, die nun wieder als Angeklagte vor Gericht sitzen, nicht unbedingt eine hoffnungsvolle Perspektive.

Eine Anklage, von der alle wissen, dass sie nicht den Tatsachen entspricht

So kommt es nun zu der skurrilen Situation, dass Staatsanwalt Ralph Reiter eine Anklage verlesen muss, von der alle wissen, dass sie in wesentlichen Zügen nicht den Tatsachen entspricht. So bestimmt es die Strafprozessordnung: Wird ein Prozess wieder aufgenommen, dann liegt ihm dieselbe Anklage zugrunde wie beim ursprünglichen Prozess. "Die Anklage würde wohl heute so nicht mehr erhoben werden", sagt der Vorsitzende Richter Theo Ziegler, als er dem Staatsanwalt das Wort erteilt.

Dem bleibt nun also nicht anderes übrig, als vorzulesen, dass Matthias E. sich mit der Familie des Rudolf R. verabredet habe, diesen bei nächster Gelegenheit mit einem Holzprügel zu erschlagen, wenn er wieder einmal betrunken aus dem Wirtshaus nach Hause käme. Der Ehefrau und den Töchtern sei dies "gelegen gekommen", weil sie "ein unbeschwerteres Leben führen wollten".

Dem vorgefassten Plan folgend habe E. dann den Bauern "ohne jede Vorwarnung niedergestreckt", die anderen hätten ihn lautstark und unter wüsten Beschimpfungen angefeuert, schließlich hätten E. und nach ihm auch die Tochter Manuela mit einem Hammer solange auf den Kopf des Bauern eingeschlagen, bis dieser schließlich tot gewesen sei. Die Leiche sei zerstückelt und den Hofhunden - "fünf Dobermännern, einem Schäferhund und einem Bullterrier" zum Fraß vorgeworfen worden, den Kopf habe E. im Waschkessel ausgekocht und dann zerkleinert.

Die falschen Geständnisse wurden von den Töchtern teilweise bestätigt

Alle diese grausigen Details beruhen auf den Angaben, die Matthias E. in mehreren ausführlichen Vernehmungen selbst gemacht hat, und die zumindest teilweise von den beiden Töchtern des Landwirts bestätigt wurden. Wie es zu diesen offensichtlich falschen Geständnissen kam, wird eine der Fragen sein, die in diesem Prozess zu klären sind. Die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick, die die Angeklagte Manuela R. verteidigt, will vor allem die Vernehmungsmethoden der Polizei zum Thema machen. Matthias E. hatte sein Geständnis später widerrufen und erklärt, er habe Angst vor körperlichen Misshandlungen durch die Polizei gehabt.

Der erste Prozesstag im Landgericht Landshut war schnell beendet. Alle vier Angeklagten wollen keine Angaben zur Person oder zur Sache machen. Sie sind mittlerweile alle wieder auf freiem Fuß; Matthias E., der zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wurde allerdings erst ein Jahr nach der Auffindung der Leiche des Landwirts R. aus der Haft entlassen. Für den Prozess hat das Landgericht 34 Verhandlungstage bis Ende Februar 2011 angesetzt.

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Quelle:
SZ vom 21.10.2010
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