Süddeutsche Zeitung

Mordfall Peggy:Das Rätsel um die Spur 1305

Lesezeit: 4 min

Ist Manuel S. Täter oder Mittäter im Lichtenberger Mordfall Peggy? Die Staatsanwaltschaft will 19 Jahre nach der Tat einen neuen Sachstand bekanntgeben. Antworten auf ein paar wichtige Fragen.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth/Lichtenberg

In den kommenden Tagen, höchstenfalls Wochen will die Staatsanwaltschaft Bayreuth einen neuen Sachstand in der Causa Peggy bekanntgeben. Dieser könnte bahnbrechend sein - ebenso gut aber bedeuten, dass die Ermittlungen 19 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Neunjährigen aus dem oberfränkischen Lichtenberg kaum einen Schritt vorwärts gekommen sind. Die Ermittler wollen dieser Tage entscheiden, ob sie Anklage gegen Manuel S. aus dem oberfränkischen Marktleuthen erheben; oder die Ermittlungen gegen den 43-Jährigen einstellen. S. war 2018 unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zu Last, als "Täter oder Mittäter" an der Tötung Peggys beteiligt gewesen zu sein. An Heiligabend 2018 hatte das Amtsgericht Bayreuth entschieden, dass S. freizulassen ist: kein dringender Tatverdacht. Die Ermittlungen gegen ihn dauern bis heute an. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Fall.

Wer ist Manuel S.?

Manuel S. war 24 Jahre alt und als Fabrikarbeiter in einer Seilerei in Lichtenberg tätig, als Peggy verschwand. S. stand bereits in dieser Zeit im Fokus der Ermittler, in den Akten firmiert er als Spur 1305. Zunächst als Zeuge vernommen, wurde er bald zum Beschuldigten. Der Vorwurf lautete auf Totschlag. S. geriet in Verdacht, die Neunjährige - deren Leichnam erst 2016 bei Rodacherbrunn in Thüringen aufgefunden wurde - an einem Fluss unter einer Brücke abgelegt, sie geknebelt und mit Steinen beschwert zu haben. Das sollte er, so der Verdacht, auf einem Vatertagsausflug angeblich selbst geschildert haben. Ein Jahr nach Peggys Verschwinden wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Ermittler waren zum Schluss gekommen, dass die Männer, die am Ausflug teilgenommen hatten, unter Alkoholeinfluss standen und die Angaben nicht den Tatsachen entsprachen.

Warum wurde Manuel S. im Jahr 2018 zwischenzeitlich festgenommen?

Im September 2018 durchkämmten Ermittler das Wohnhaus von S. im Kreis Wunsiedel und sein Elternhaus in Lichtenberg. Anschließend wurde er mehrere Stunden lang vernommen und legte dabei ein Teilgeständnis ab. Einen Mord oder eine Beteiligung daran hat S. jedoch nicht eingeräumt, sondern strafrechtlich lediglich eine Strafvereitelung. Manuel S., der heute als Bauer und Bestatter arbeitet, gab an, die bereits leblose Peggy von einem anderen Mann in einem Bushäuschen übernommen zu haben. Auch erklärte S. den Ermittlern, er habe noch versucht, das Mädchen zu beatmen. Als dies nicht gelungen sei, habe er Peggy in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Audi gelegt und in ein Waldstück in Thüringen gebracht. Dorthin, wo Teile des Skeletts 15 Jahre nach dem Mord an dem Mädchen von einem Pilzsammler entdeckt worden waren.

Was hatte die Ermittler auf die Spur von Manuel S. geführt?

Am Skelett Peggys waren bei forensischen Untersuchungen mikroskopisch kleine Pollen gefunden worden, offenbar Bestandteile von Torf. Manuel S. soll am Tattag im Mai 2001 im Garten gearbeitet haben, das wussten die Ermittler noch aus den Verfahrensakten. Auch wurden am Fundort von Peggy Mikropartikel sichergestellt, wohl Farbreste, "wie sie in Renovierungsmüll vorkommen", wie die Ermittler im September 2018 bekanntgaben. Dass S. renoviert hatte zu Hause, ist ebenfalls aus den Akten zu entnehmen. Und auch Videoaufzeichnungen aus einer damaligen Sparkassenfiliale in Lichtenberg sollen ein Alibi von S. erschüttert haben. Tatsächlich wäre S. demnach entgegen früheren Angaben an jenem Nachmittag, an dem Peggy wohl verschwunden ist, mit seinem goldfarbenen Audi in Lichtenberg unterwegs gewesen.

Warum kam Manuel S. frei?

Das Amtsgericht Bayreuth hat im Dezember 2018 entschieden, dass Manuel S. freikommen muss. Einen dringenden Verdacht auf eine Täter- oder Mittäterschaft an einem Mord gebe es nicht. Das Spurenbild am Fundort der Leiche lasse zwar darauf schließen, dass S. die Leiche dort abgelegt haben könnte - nicht aber auf ein mögliches vorausgegangenes Tötungsdelikt. Auch weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa die Aussagen anderer Personen, würden keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt begründen.

Überdies hatte S. sein Teilgeständnis kurz nach seiner Vernehmung widerrufen. Dieses freilich war von vielen Verfahrensbeteiligten ohnehin als äußerst unglaubwürdig eingestuft worden: Warum sollte einer spontan an einem Bushäuschen halten und am helllichten Tag eine Leiche in seinen Kofferraum legen, im Wald verscharren und anschließend 17 Jahre lang darüber schweigen? Zumal Manuel S. und jener Mann, von dem er angeblich die Leiche übernommen haben will, nach übereinstimmenden Zeugenberichten zumindest zu jenem Zeitpunkt alles andere als befreundet gewesen sein sollen.

Wie reagierte die Staatsanwaltschaft auf die Freilassung von Manuel S.?

Mit einer Beschwerde. Das Landgericht Bayreuth bestätigte allerdings das Amtsgericht, S. blieb also auf freiem Fuß. Einen wichtigen Teilerfolg errang die Staatsanwaltschaft trotzdem. Der Anwalt von S. hatte erreichen wollen, dass die etwa zehnstündige Vernehmung von S. ohne einen Anwalt juristisch nicht mehr verwertet werden darf. Das Landgericht verwarf dies. Es sei kein "unzulässiger Druck" ausgeübt worden, S. sei es auch nie verwehrt worden, einen Anwalt hinzuzuziehen. Einen dringenden Mordverdacht sah das Gericht zwar nicht.

Einen dringenden Tatverdacht indessen schon. Das Gericht war der Meinung, es bestehe eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass S. daran beteiligt war, Peggys Leiche wegzuschaffen. Was wiederum nicht heißt, dass sich die angebliche "Übergabe" der Leiche an einem Bushäuschen so zugetragen hat, wie von S. zunächst behauptet. Hinreichende Gründe für einen Haftbefehl sah das Gericht dadurch nicht, denn als Tatvorwurf bliebe Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge. Beides wäre aufgrund von Verjährungsfristen kaum noch anzuklagen. Die Staatsanwaltschaft - sollte sie S. anklagen - müsste also wohl weiterhin davon ausgehen, dass S. als Täter oder Mittäter an der Tötung von Peggy beteiligt war.

Gibt es noch Ermittlungen gegen weitere Verdächtige?

Nein. Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten hat Manuel S. in seinem Teilgeständnis einen geistig schwer beeinträchtigten Mann als jene Person benannt, die ihm die leblose Peggy übergeben haben soll. Jener Mann war 2004 zunächst wegen Mordes schuldig gesprochen, zehn Jahre später in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden. Er wird lediglich als Zeuge in dem Verfahren geführt, ein womöglicher weiterer Prozess gegen ihn gilt als juristisch nahezu unmöglich. Besagter Mann, der heute in einem Heim für betreutes Wohnen lebt, kannte S. von Kindesbeinen an. In den Verfahrensakten finden sich höchst widersprüchliche Aussagen von ihm, inwiefern S. am Fall Peggy beteiligt gewesen sein soll. Verwertbar dürften sie allesamt nicht sein.

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Quelle:
SZ vom 21.09.2020
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