Süddeutsche Zeitung

Modellbau-Affäre:Hubert Haderthauer vorläufig suspendiert

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Von Dietrich Mittler, München

Hubert Haderthauer darf seiner Tätigkeit als Ingolstädter Landgerichtsarzt nicht länger nachgehen. Die Regierung von Oberbayern hat "das sofortige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte angeordnet", wie eine Sprecherin der Regierung am Donnerstag bekannt gab. Vor dieser Entscheidung sei Haderthauer noch angehört worden, teilte die Behörde mit.

Als personalrechtlich verantwortliche Stelle reagierte die Regierung damit auf die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Die Anordnung der Regierung von Oberbayern gilt allerdings nur vorläufig, wie eine Sprecherin betonte. Endgültig entschieden wird über die Dienstenthebung erst durch die Landesanwaltschaft, die in gleicher Sache gegen Hubert Haderthauer vorgeht. Die Landesanwaltschaft will in der kommenden Woche bekannt geben, ob der Arzt dann tatsächlich vom Dienst suspendiert wird.

Was der Hintergrund der Vorwürfe ist

Im Zusammenhang mit der sogenannten Modellbau-Affäre wird dem Arzt unter anderem zur Last gelegt, einen früheren Geschäftspartner durch "unvollständige beziehungsweise unrichtige Gewinnermittlungen" über den wahren Wert der gemeinsamen Firma "Sapor Modelltechnik" im Unklaren gelassen zu haben. Die Firma vertreibt exklusive Modellautos, die von psychisch kranken Straftätern hergestellt wurden. Haderthauer hatte als damaliger Forensikarzt den Modellbau mit vorangetrieben und sich bis zu seinem Ausscheiden aus der Firma im Jahr 2008 um den Verkauf der Modelle gekümmert.

In gleicher Sache war auch gegen Haderthauers Ehefrau, die frühere Staatskanzleichefin Christine Haderthauer, ermittelt worden. Sie war ebenfalls etliche Jahre lang Mitgesellschafterin der Firma. Bei der CSU-Politikerin kam es allerdings nicht zur Anklage. Sie muss aber wegen eines möglichen Verstoßes gegen die steuerrechtliche Abgabenordnung mit einem Strafbefehl rechnen. Ihr Anwalt Walter Rubach hat bereits mitgeteilt, dass sie einen angemessenen Strafbefehl akzeptieren werde, "damit das für sie und ihre Familie belastende Verfahren ein Ende nimmt".

Gleichwohl, darauf verwiesen insbesondere Mitglieder der Landtagsopposition, handele es sich bei einem Verstoß gegen die Abgabenordnung um ein strafbares Steuervergehen - und so sei auch der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Was den Betrugsvorwurf betrifft, gilt die frühere Ministerin nun jedoch als entlastet.

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Quelle:
SZ vom 13.11.2015
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