Süddeutsche Zeitung

Landgericht Nürnberg-Fürth:Bräutigam zu lebenslanger Haft verurteilt

Er soll seine Verlobte kurz vor der Hochzeit erwürgt und ihre Leiche in die Aisch geworfen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jetzt das Urteil gegen den 40-Jährigen gesprochen.

Weil er seine Verlobte kurz vor der gemeinsamen Hochzeit getötet hat, ist ein 40-Jähriger jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn am Donnerstag des Mordes schuldig und folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert und argumentiert, die Tat sei dem Mann nicht nachzuweisen. Die Richter sahen es "ohne jeden Zweifel" als erwiesen an, dass der 40-Jährige im Sommer 2013 seine Verlobte erwürgt und den leblosen Körper anschließend bei Gerhardshofen in die Aisch geworfen habe. Grund für die Tat sollen finanzielle Probleme gewesen sein.

Der hoch verschuldete Gastwirt hatte die Tat zunächst gestanden, an Details konnte er sich aber nicht erinnern. Er begründete dies mit der Einnahme von Schlaftabletten. Kurze Zeit später widerrief der Mann sein Geständnis und sagte, mehrere Maskierte hätten seine Verlobte entführt und getötet.

Unmittelbar nach dem Verschwinden der Frau hatte der 40-Jährige eine große Suchaktion angeleiert. Bei der Beerdigung spielte er noch den trauernden Witwer. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer "veranstalteten Show". Auch ohne das erste Geständnis des Täters hätten die Beweise für eine Verurteilung gereicht, urteilte die Kammer. Zudem habe es viele Ungereimtheiten in den Vernehmungsaussagen des Mannes gegeben.

Der verurteilte Mörder nahm die Strafe ohne jede Regung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat angekündigt, Revision einzulegen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2029579
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/amm
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.