Süddeutsche Zeitung

Korruptionsprozess:Ein Wahlkämpfer vor Gericht

Lesezeit: 3 min

Der Anwalt des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs wirft den Richtern erneut Befangenheit vor. Ein Zeuge sagt zudem aus, dass die Spenden für den Regensburger SPD-Ortsverein "schon sehr viel" gewesen seien

Von Andreas Glas, Regensburg

Es ist jetzt Wahlkampf in Regensburg. Noch zwei Monate, dann wird der neue Oberbürgermeister gewählt. Und geht es nach Joachim Wolbergs, soll der neue OB genauso heißen wie der alte, nämlich: Wolbergs. Er kandidiert für den Wahlverein "Brücke". Er ist jetzt also ein Pendler. Zwischen Wahlkampfstand und Gerichtssaal. Welche Tücken ein Wahlkampf als Angeklagter hat, bekam Wolbergs am vergangenen Samstag zu spüren, als er vor einem Einkaufszentrum Brücke-Broschüren verteilte. Ein junger Mann trat neben ihn und rollte ein Plakat aus. Aufschrift: "Korruption muss bezahlbar bleiben!!!" Der junge Mann ist Mitglied der Satirepartei "Die Partei", die ein Video von der Szene vor dem Einkaufszentrum auf Facebook gepostet hat. Wolbergs ließ die Plakat-Aktion über sich ergehen, verdutzt, aber müde lächelnd. Er weiß, dass sich seine politische Zukunft nicht in erster Linie am Wahlkampfstand entscheidet. Sondern eben im Gerichtssaal.

Dort sitzt er am Dienstagmorgen wieder. Tag 15 im zweiten Korruptionsprozess, den die Staatsanwaltschaft gegen ihn erwirkt hat. Als Zeuge geladen ist der Büroleiter des Bundesschatzmeisters der SPD, die Wolbergs im Frühjahr 2019 im Streit verlassen hat. Der Zeuge muss allerdings warten, bis er dran ist, draußen auf dem Gerichtsflur. Denn Prozesstag 15 beginnt mit einem Befangenheitsantrag von Peter Witting, Wolbergs' Verteidiger. Es ist bereits der zweite Antrag dieser Art im Korruptionsprozess. Witting wirft den Richtern eine "einseitige Verfahrensführung" vor. Die Strafkammer lasse sich "vor den Karren der Staatsanwaltschaft spannen" und sei bereit, "ihre eigene Überzeugung dafür aufzugeben". Mit dem Antrag möchte Witting bewirken, dass die Richter abgesetzt und ausgetauscht werden.

Wer das verstehen will, muss den ersten Befangenheitsantrag kennen, den Witting kurz nach Prozessbeginn im Oktober stellte. Hintergrund war, dass die fünfte Kammer des Landgerichts die Vorwürfe gegen Wolbergs zunächst nicht verhandeln wollte. Die Kammer war der Meinung, dass sämtliche Anschuldigungen im ersten Prozess abgeurteilt wurden. Denn auch im zweiten Verfahren geht es um Parteispenden aus der Baubranche und mögliche Gegenleistungen. Der erste Prozess war im Juli 2019 zu Ende gegangen - ohne Strafe, aber mit Schuldspruch gegen Wolbergs wegen Vorteilsannahme. Der zweite Prozess kam nur deshalb zustande, weil das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) die Entscheidung des Regensburger Landgerichts, die Anklage abzulehnen, wieder aufhob. Mit der Begründung, dass die unterschiedlichen Anklagen auch unterschiedliche Vorwürfe enthielten. Dass das Landgericht der OLG-Entscheidung folgte, hatte Wolbergs und seinen Anwalt bewogen, den ersten Befangenheitsantrag zu stellen. Er wurde abgelehnt.

Nun, am Dienstag, also der zweite Anlauf. Er zielt darauf ab, dass das OLG die Zulassung der Anklage auch damit begründet hatte, dass neben den Korruptionsvorwürfen zusätzlich eine Verurteilung des OB wegen Untreue infrage kommt. Es geht um mögliche Strafzahlungen der Bundes-SPD wegen der fragwürdigen Parteispenden. Dass die Regensburger Richter dem OLG folgten und nun ebenfalls ein Urteil wegen Untreue in Erwägung ziehen, sieht Wolbergs-Anwalt Witting als Indiz dafür, dass die Kammer gewissermaßen fremdbestimmt sein könnte. Der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl sieht recht unbeeindruckt aus, als Witting den neuerlichen Befangenheitsantrag vorträgt. Kimmerl entscheidet, dass der Prozess weitergeht. Über den Antrag will seine Kammer zu einem späteren Zeitpunkt befinden.

Dann bittet Kimmerl den Büroleiter des SPD-Schatzmeisters auf den Zeugenstuhl. Ob es normal sei, dass die SPD derart hohe Spenden bekomme wie in Regensburg? Nein, sagt der Schatzmeister, das sei "schon sehr viel" gewesen, was da über die Jahre auf dem Konto des von Wolbergs geführten SPD-Ortsvereins gelandet sei. Sogar "auffällig viel", wenn man das mit entsprechend großen Städten vergleiche. Die Heidelberger SPD habe im Wahlkampfjahr zwischen 20 000 und 30 000 Euro bekommen. Im Regensburger Wahljahr 2014 summierten sich allein die Spenden aus dem Kreis dreier Bauträgerfirmen auf rund 200 000 Euro.

Sollte sich in letzter Instanz herausstellen, dass es sich um Schmiergeld handelte, drohen der Bundes-SPD womöglich hohe Strafzahlungen an die Bundestagsverwaltung, die über Parteispenden in Deutschland wacht. Untreue? Der Vorwurf sei "eine Totgeburt", sagt Anwalt Witting. Er erinnert daran, dass das Gericht im ersten Prozess keine Verstöße gegen das Parteiengesetz bei Wolbergs feststellte. Und der OB betont, dass sein Ortsverein die Spenden für unproblematisch befunden und abgesegnet habe, genauso wie zwei Wirtschaftsprüfer und der SPD-Landesverband. Was Wolbergs nicht erwähnt: Dass es der Schatzmeister der Bayern-SPD war, der die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen brachte - dem im Nachhinein dann doch manche Spende seltsam vorkam.

Auch den Regensburg-Heidelberg-Vergleich hält Wolbergs für schief. Er sagt: "Das ist, wie wenn man vergleicht, wie viel Bier der eine in Heidelberg trinkt und der andere in Regensburg." Dann erinnert der OB daran, dass auch die Regensburger CSU über die Jahre mehrere Hunderttausend Euro an Spenden bekam. Das seien für ihn "die entscheidenden Vergleichszahlen", sagt Joachim Wolbergs, nicht die Spenden in Heidelberg.

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SZ vom 15.01.2020
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