Süddeutsche Zeitung

Korruptionsprozess in Regensburg:Ex-OB Wolbergs wegen Bestechlichkeit verurteilt

Lesezeit: 2 min

Der frühere Rathauschef von Regensburg bekommt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Beendet ist die Korruptionsaffäre auch mit diesem zweiten Prozess noch nicht.

Von Andreas Glas, Regensburg

Auch im zweiten Regensburger Korruptionsprozess ist der frühere Oberbürgermeister Joachim Wolbergs schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen am Mittwochvormittag wegen Bestechlichkeit in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr; dabei ging es um Spendengeld in Höhe von 75 000 Euro. Von den weiteren Vorwürfen wurde Wolbergs freigesprochen. Damit blieb die Strafkammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe von insgesamt einem Jahr und zehn Monaten beantragt hatte, unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue. Der mitangeklagte Bauunternehmer Ferdinand Schmack wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt, er muss 63 000 Euro zahlen.

Über 35 Prozesstage hinweg hatte sich das Gericht mit Parteispenden aus der Baubranche befasst, die vor und nach der Oberbürgermeister-Wahl 2014 auf das Wahlkampfkonto des damaligen SPD-Politikers Wolbergs flossen, insgesamt knapp eine Viertelmillion Euro. Als der Prozess im vergangenen Herbst begann, saßen neben Wolbergs und Schmack noch zwei weitere Männer aus der Bauwirtschaft auf der Anklagebank. Gegen einen wurde das Verfahren früh gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt, im Februar sprach ihn das Gericht wegen Bestechung schuldig. Ein vierter Mann, Bauunternehmer Thomas D., hatte bereits im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl akzeptiert, ebenfalls wegen Bestechung. In diesem Fall wurde Wolbergs nun verurteilt.

Für den Ex-OB ist das Urteil vom Mittwoch bereits der zweite Schuldspruch. Im Juli 2019 war Wolbergs im ersten Korruptionsprozess wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme verurteilt worden, damals ging es um etwa 150 000 Euro, die ein Bauunternehmer über ein verbotenes Strohmannsystem auf ein SPD-Konto überwies. Eine Strafe bekam Wolbergs damals nicht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er illegal handelte, befand das Gericht. Bei Strafrechtsexperten stieß das Urteil auf Kritik, es liegt zur Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Beim BGH dürfte nun auch das Urteil im zweiten Prozess landen. Wolbergs' Verteidiger Peter Witting, der auf Verfahrenseinstellung beziehungsweise Freispruch plädiert hatte, kündigte an, Revision einzulegen. Das Urteil des Landgerichts sei "niederschmetternd", sagte er nach der Verkündung, und werde dem Fall in keiner Weise gerecht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Wolbergs seine Pensionsansprüche verlieren. Unabhängig davon wird die juristische Aufarbeitung der Regensburger Parteispendenaffäre auch nach dem zweiten Wolbergs-Prozess weitergehen. Unter anderem droht dem örtlichen CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger ein Gerichtsverfahren. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, er habe einen Bauunternehmer erpresst, der ihn im Wahlkampf mit Spenden versorgte.

Trotz des Urteils im ersten Prozess und des zweiten Verfahrens, das noch lief, war Joachim Wolbergs im März erneut zur OB-Wahl angetreten. Er erhielt knapp 18 Prozent der Stimmen, verfehlte damit allerdings die Stichwahl. Er sitzt nun aber wieder im Stadtrat für den von ihm gegründeten Wählerverein "Brücke", dieses Mandat darf er auch nach dem Urteil behalten. Die SPD hat Wolbergs verlassen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4937796
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.