Süddeutsche Zeitung

Landgericht Kempten:"Ein tragischer, dramatischer Fall"

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Eine Mutter tötet ihre Tochter, sie leidet zum Tatzeitpunkt unter einer Depression. Doch ein Freispruch wird aufgehoben, nun wird sie wegen Mordes verurteilt.

Von Florian Fuchs, Kempten

Wenn ein Richter davon spricht, dass es schwierig sei, "in einem solchen Verfahren ein angemessenes Urteil zu finden", dann ist das kein normaler Prozess. Es ist, und auch das betonte der Vorsitzende Richter Christian Roch am Mittwoch im Landgericht Kempten, "ein tragischer, dramatischer Fall", mit drastischen Folgen. Eine Mutter hat ihre Tochter getötet, indem sie ihr im Schlaf ein Kissen auf den Kopf drückte, bis sie sich nicht mehr bewegte. Dann versuchte sie vergeblich, sich selbst mit Tabletten das Leben zu nehmen. Im Prozess ging es am Mittwoch darum, wann ein Mensch schuldunfähig ist. In einem ersten Urteil war die Frau wegen fehlender Steuerungsfähigkeit freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof jedoch kassierte das Urteil. Nun entschied das Landgericht auf Mord und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Die Tat selbst ist unstrittig, die 50-jährige Frau gibt alles zu. Demnach hat sie in der Nacht auf den 13. September 2016 ihrer neunjährigen Tochter zunächst beruhigende Medikamente in den Tee gemischt. Als das Mädchen schlief, tötete die Mutter ihre Tochter gegen Mitternacht. Die Neunjährige erwachte noch kurz, versuchte aber vergeblich sich zu wehren. Anschließend legte die Mutter ihre Tochter auf die Couch im Wohnzimmer und versuchte sich unter anderem mit Psychopharmaka, Antihistaminika und Antidepressiva das Leben zu nehmen. Weil die Schule die Tochter und der Arbeitgeber die Mutter vermisst meldeten, wurde die Frau bewusstlos in ihrer Wohnung gefunden und gerettet.

Die heute 50-Jährige litt zum Tatzeitpunkt unter einer Depression, wenige Wochen zuvor hatte sich ihr Lebensgefährte und Vater der Tochter das Leben genommen. Nachdem das Landgericht Kempten die Frau wegen ihres seelischen Ausnahmezustands vor zwei Jahren für schuldunfähig befunden hatte, legte die Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte, erfolgreich Revision ein. Weil im Verfahren zwei Gutachter zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kamen, rügte der Bundesgerichtshof, dass die Strafkammer nur unzureichend begründet hatte, warum sie einem Gutachter mehr Glauben schenkte als dem anderen.

Kurz vor der Tat soll die Mutter noch Schulsachen für die Tochter gekauft haben

Auch im neuen Verfahren blieb es bei den unterschiedlichen Auffassungen der beiden Gutachter: Einer befand die Frau als voll steuerungsunfähig, der andere nur als eingeschränkt steuerungsfähig. Vor allem um diesen Punkt kreisten auch die Plädoyers. Zum anderen plädierte die Staatsanwaltschaft nicht mehr nur auf Totschlag, sondern auf Mord. Die Steuerungsfähigkeit allerdings war die entscheidende Frage, ob die Frau überhaupt schuldig gesprochen werden kann. Richter Roch kam am Ende zum gleichen Ergebnis wie die Staatsanwaltschaft: Die Frau habe kurz vor der Tat noch Schulsachen für ihre Tochter gekauft und das neue Schuljahr vorbereitet. Aus Tagebucheinträgen sei ersichtlich geworden, dass die Mutter stark abgewägt habe, ob sie ihre Tochter töten soll. Insofern könne nicht von einer Steuerungsunfähigkeit gesprochen werden.

Auch eine Verurteilung wegen Mordes sei unausweichlich, da die Tochter im Schlaf arg- und wehrlos war. Das Gericht sah also das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Dass die Frau ihrer Tochter ersparen wollte, ohne Mutter weiter zu leben, sei unerheblich. "Es ist nie im Interesse eines Opfers, getötet zu werden", sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Der Bundesgerichtshof hatte seine Rechtssprechung im vergangenen Sommer geändert: Fälle dieser Art können demnach nicht mehr als Totschlag gewertet werden, wenn das Opfer keine Möglichkeit bekommen hat, sich zu der Tötungsabsicht zu äußern.

Die 50-Jährige, das betonten die Richter, habe ihre seelische Krankheit inzwischen gut gemeistert und nehme wieder am Leben teil. Sie trauere, zeige aufrichtige Reue und habe bislang mit einer ungewöhnlich langen Verfahrensdauer leben müssen. Da sie auf jeden Fall vermindert steuerungsfähig war zum Tatzeitpunkt, setzte das Gericht das Strafmaß sehr niedrig an. Das Verfahren ist damit aber weiterhin nicht beendet: Die Verteidigerin der Frau kündigte nach der Urteilsverkündung umgehend an, in Revision gehen zu wollen.

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SZ vom 12.03.2020
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