Süddeutsche Zeitung

Integration:Freiwilligendienst für Flüchtlinge

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Die Diakonie will auch Asylbewerber in die ehrenamtliche Hilfe einbinden

Von Dietrich Mittler, München

Die Diakonie will den Bundesfreiwilligendienst stärker für die Flüchtlingshilfe nutzen. Wie Michael Bammessel, der Präsident des Diakonischen Werkes Bayern, am Wochenende in Nürnberg mitteilte, können sich jetzt allein im Bereich der bayerischen Diakonie jährlich bis zu 120 Freiwillige in sozialen Bereichen einbringen, "die einen ausdrücklichen Flüchtlingsbezug haben". Dies könne zum Beispiel in einer Einrichtung der Diakonie geschehen, aber auch in einer Kirchengemeinde. Besonders erfreut zeigte sich Bammessel darüber, dass das Angebot zur sozialen Arbeit auch den Asylbewerbern offen steht. Diese könnten unter anderem in der Alten- oder in der Behindertenhilfe aktiv werden.

"Insbesondere für jüngere Flüchtlinge bieten die Plätze im Bundesfreiwilligendienst eine hervorragende Chance, erste Erfahrungen in der hiesigen Arbeitswelt zu machen", sagte Bammessel - also an Arbeitsplätzen in einem Land, "das eines Tages vielleicht ihre Heimat sein könnte". Ermöglicht wird dies alles durch ein Wortungetüm: das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Auch wenn das flüchtlingsbezogene Sonderprogramm für den Bundesfreiwilligendienst bis Ende des Jahres 2018 befristet ist, sieht Bammessel darin "ein großartiges Instrument der Integration". Der Dienst unter Anleitung von Fachkräften soll mindestens sechs Monate, im Regelfall zwölf Monate umfassen.

Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als teilweiser Ersatz für den zum 30. Juni 2011 ausgesetzten Zivildienst eingeführt. Deutschlandweit bis zu 35 000 Vollzeitstellen finanziert der Bund bislang jedes Jahr. Als Antwort auf die Flüchtlingskrise kommen nun weitere 10 000 Stellen "mit Flüchtlingsbezug" hinzu. Davon profitiert auch Bayern. Neben der Diakonie wollen auch andere soziale Organisationen im Freistaat, darunter etwa die Paritäter, Asylbewerbern "aus nicht sicheren Herkunftsländern" dieses Angebot machen. "Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, mindestens 18 Jahre alt sind und eine Aufenthaltsgestattung, die Anerkennung oder auch eine Duldung haben", teilte der Wohlfahrtsverband mit. Zudem müsse bei Asylbewerbern und -bewerberinnen "von der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis vorliegen", hieß es.

Kritik übte die Diakonie unterdessen am Umgang mit Flüchtlingen in den Rückkehrzentren Bamberg und Manching. Weder gebe es dort für die Kinder einen regulären Schulunterricht, noch werde dort Erwachsenen die dringend notwendige Sozialberatung gewährt.

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Quelle:
SZ vom 11.01.2016
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