Süddeutsche Zeitung

Innenministerium:Stimmkreise sollen bei Wahl erhalten bleiben

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Bei der kommenden Landtagswahl soll die Stimmkreiseinteilung laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) trotz veränderter Bevölkerungszahlen erhalten bleiben. Bei der im Herbst 2023 anstehenden Wahl sollten die Mandate wie bisher auf die sieben Regierungsbezirke beziehungsweise Wahlkreise verteilt werden, sagte Herrmann am Mittwoch, nachdem er dem Ministerrat über die Bevölkerungszahlen berichtet hatte. Voraussetzung für das Beibehalten der Stimmkreise sei jedoch, dass künftig die Zahl der Wahlberechtigten und nicht mehr die Zahl der Einwohner zugrunde gelegt werde.

Wahlkreise sind in Stimmkreise unterteilt, in denen je ein Abgeordneter direkt gewählt wird. Bislang erfolgte bei bayerischen Landtagswahlen die Stimmkreiseinteilung aufgrund der Zahl der deutschen Einwohner, bei denen auch Minderjährige enthalten sind. Herrmann plädierte dafür, künftig stattdessen die Zahl der volljährigen Wahlberechtigten heranzuziehen. Die Zahl der deutschen Einwohner in Bayern sank um rund 42 500 zwischen den Stichtagen der Jahre 2015 und 2021, während die Zahl der Wahlberechtigten um 41 000 stieg. Das bildet unter anderem die sinkende Geburtenrate deutscher Kinder ab.

Besonders stark wuchs die Zahl der Einwohner wie auch die Zahl der Wahlberechtigten in Oberbayern, während beide Zahlen am stärksten in Oberfranken sanken. Würde bei der Stimmkreiseinteilung künftig auf die Zahl der Wahlberechtigten abgestellt, wie es in einigen anderen Bundesländern Praxis ist, so müsste sich laut Herrmann lediglich im Stimmkreis Tirschenreuth etwas ändern. Bei der Mandatsverteilung auf die Stimmkreise bliebe alles beim Alten. Würde hingegen weiterhin auf die Einwohnerzahl Bezug genommen, verlöre der Wahlkreis Oberfranken ein Listenmandat, und der Wahlkreis Oberbayern erhielte ein weiteres dazu, sagte Herrmann.

Details zur Bevölkerungsentwicklung sind im Vorentwurf für einen Stimmkreisbericht dargestellt. Die Landtagsfraktionen und die Landesverbände der Parteien in Landtag und Bundestag können sich bis 15. September hierzu äußern. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtags - also bis 14. Oktober - über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten.

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SZ vom 29.07.2021 / epd
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