Süddeutsche Zeitung

Hutthurm:Teer-Skandal: Firma muss Giftmüll beseitigen

Von Andreas Glas, Passau

Im sogenannten Teer-Skandal in Hutthurm (Landkreis Passau) gibt es eine überraschende Wende: Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Beschwerde des Passauer Landratsamts für rechtens erklärt. Nun muss die beschuldigte Baufirma bis zum Frühjahr das krebserregende Material beseitigen, das beim Bau eines Aussiedlerhofes als Fundament vergraben wurde. Der Gerichtshof korrigierte damit ein Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts, das zuvor dem Unternehmer recht gegeben hatte. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Damit endet in Hutthurm ein jahrelanger Streit. Begonnen hatte die Angelegenheit im Jahr 2009 damit, dass ein Landwirt das auf Recycling von teer- und pechhaltigem Straßenaufbruch spezialisierte Bauunternehmen damit beauftragte, eine seiner Landflächen aufzuschütten. Als es danach zu regnen begann, berichteten Grundstücksnachbarn über angeschwemmte Teerbrocken und ätzenden Geruch.

15 weitere solcher Fälle bekannt

Der Landwirt beschuldigte daraufhin die Baufirma, mit giftigem Material das Grundwasser zu verschmutzen. Während das Landratsamt anfangs offenbar keine Einwände gegen den Einbau des giftigen Materials hatte, kam ein Gutachten vor einem Jahr zum Ergebnis, dass der teerhaltige Straßenaufbruch ein "sehr hohes Gefährdungspotenzial" für die Natur darstelle und entfernt werden müsse. Nun, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, kann damit begonnen werden. Die Kosten dafür muss der Bauunternehmer tragen.

Die niederbayerische Grünen-Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger bezeichnete das Gerichtsurteil als "sehr positiv", sie kritisierte aber das Passauer Landratsamt dafür, lange weggeschaut zu haben. Als Aufsichtsbehörde hätte das Landratsamt den Einbau des giftigen Materials von vornherein verhindern müssen, sagte Steinberger.

Weitere Nachforschungen der Staatsanwaltschaft haben mittlerweile ergeben, dass in der Region 15 weitere solcher Fälle bekannt sind. Die Ermittlungen dauern noch an.

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Quelle:
SZ vom 19.01.2016
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