Süddeutsche Zeitung

Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme":Im Zweifel gegen die Eltern

Lesezeit: 2 Min.

Verwahrlosung, Unterernährung, Gewalt: Noch nie wurden so viele Kinder durch Jugendämter von ihren Familien getrennt. Im Fall der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" ist es keine Frage, ob das Jugendamt das darf. Es muss.

Ein Kommentar von Ulrike Heidenreich

Es waren erschütternde Szenen, die sich neulich in einem Dorf bei Günzburg an der Donau abspielten. Stillenden Müttern wurden ihre Babys aus den Armen gewunden. Weinende Dreijährige klammerten sich an lange Röcke, vergeblich. Am Ende fuhren Beamte des Jugendamts mit drei Babys und vier älteren Geschwisterkindern samt Polizei davon. Jedes wurde in ein anderes Auto gesteckt und zu Pflegeeltern gebracht.

Der Fall der "Zwölf Stämme", jener Glaubensgemeinschaft, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, ihre Kinder mit Ruten zu schlagen, berührt unangenehmste Gefühle, er produziert Bilder, die nicht mehr aus dem Kopf gehen. Und er wirft erneut die Frage auf, ob "man das darf": den Kindern ihre Eltern wegnehmen - und umgekehrt.

Im Fall der "Zwölf Stämme" gilt: Man darf nicht nur, man muss. Der Schutz vor Gewalt und seelischen Qualen steht über allem. Die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamts haben das Drama der Wegnahme nicht leichtfertig provoziert. Sondern die Eltern haben es mit ihrer Verbohrtheit in Kauf genommen. Dass das Familiengericht einigen Mitgliedern dieser ultrabiblischen Gemeinschaft das Sorgerecht entzieht, ist der üble Höhepunkt eines Konflikts.

Die Sorge der Behörden ist groß

Der Behörde darf man zugutehalten, dass sie über Monate abgewartet hatte - auch, um den Müttern Zeit zum Abstillen zu geben. Das wird den Pädagogen nicht leicht gefallen sein. Denn grundsätzlich ist die Sorge in den Ämtern groß, eine dramatische Lage in einer Familie übersehen und zu lange gewartet zu haben. Auf Misshandlungen von Kindern reagiert die Gesellschaft extrem sensibel - besonders, seit der kleine Kevin aus Bremen erschlagen im Kühlschrank gefunden wurde und Jessica in ihrem Kinderzimmer in Hamburg verhungerte.

Die Mitarbeiter der Ämter tun sich immer sehr schwer, bevor sie ernsthaft eine Gefährdung des Kindeswohls konstatieren. Wenn ihnen Gewalt in Familien gemeldet wird, müssen sie in jedem Einzelfall auch belegen, dass den Kleinsten erhebliche psychische Schäden drohen. Sie ackern sich durch komplizierte, ellenlange Listen zur Abschätzung von Gefahrensituationen. Erst dann haben sie die rechtliche Grundlage, wie jetzt im Fall der "Zwölf Stämme". Den Leuten vom Jugendamt darf man durchaus zutrauen, dass sie wissen, wie traumatisch es für Kinder ist, aus ihrer Familie herausgeholt zu werden. "Ein gefährliches Instrument", so sagt man es auch beim Deutschen Jugendinstitut in München, das die Ämter in solchen Fällen berät.

Harte Werkzeuge werden immer öfter angewendet

Herausnahme, Inobhutnahme, Entzug des Sorgerechts - das sind harte Werkzeuge der Jugendhilfe. Trotzdem werden sie immer häufiger angewandt. Die Ämter in Deutschland haben im Jahr 2012 so viele gefährdete Jugendliche in Obhut genommen wie noch nie: 40.200 Minderjährige mussten aufgrund von Verwahrlosung, Unterernährung, Gewalt oder Sucht raus aus ihren Familien. Das sind 43 Prozent mehr als noch 2007.

Häufigster Grund dafür waren völlig überlastete Mütter und Väter. Experten führen die Überforderung der Eltern unter anderem darauf zurück, dass in der gesamten Gesellschaft die Unsicherheit zugenommen habe, wie man seine Kinder richtig erziehe. Und die Unsichersten sind wohl auch die Überfordertsten.

Im Fall der "Zwölf Stämme" aber beunruhigt eher die Sicherheit, die die Eltern für sich reklamieren. Und die Unnachgiebigkeit, mit der sie Bibelsprüche zitieren: dass es richtig sei, den Sohn zu züchtigen, wenn man ihn lieb hat. Schon zwei Monate sind die sieben Kleinkinder von ihren Eltern getrennt. Würden die vom Schlagen mit Ruten Abstand nehmen, wären die Verfahren vor den Gerichten abgekürzt, die Kinder wieder da. Ihre Ideologie scheint jedoch übermächtig zu sein. Das macht diese Eltern gefährlich für ihre Kinder.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen für 0,99 € zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1864046
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 16.01.2014
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.