Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Früherer Landeskonservator muss Bayern 730 000 Euro zahlen

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Von Andreas Glas, Regensburg

Die Gerichtsverhandlung fand bereits im Oktober statt. Nun, knapp drei Monate später, hat das Regensburger Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt: Egon Greipl, ehemals Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD), muss rund 730 000 Euro Schadenersatz an den Freistaat zahlen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, hat Greipl seine Dienstpflichten verletzt - und dem Freistaat, seinem früheren Arbeitgeber, einen hohen finanziellen Schaden beschert. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

Wer den Fall Greipl verstehen will, muss ein paar Jahre zurückblicken. Vor seiner Pensionierung im Jahr 2013 ließ Greipl eine Liste der rund 160 000 Bau- und Bodendenkmäler in Bayern überprüfen. Eine große Aufgabe, für die er Helfer brauchte, die das BLfD über Werkverträge beschäftigte - und damit als Freiberufler, für die ein Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen muss. Einem der Mitarbeiter stellte das BLfD mehrere Werkverträge nacheinander aus. Das sei dann aber kein Werkvertrag mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag, fand dieser Mitarbeiter. Er klagte bis zum Bundesarbeitsgericht - und gewann. Zuvor hatte ihm bereits das Arbeitsgericht München recht gegeben.

Greipl hätte das eine Lehre sein können. Doch statt Arbeitsverträgen stellte er weiterhin mehrere Werkverträge nacheinander aus, rund 90 Mal. Deshalb verklagte ihn der Freistaat, der für die Werkverträge Sozialabgaben nachzahlen musste - eben jene 730 000 Euro, die Greipl jetzt zurückerstatten soll. "Brutal" nannte Greipl-Anwalt Markus Kuner die Klage des Freistaats am Rande der Gerichtsverhandlung im Oktober in Regensburg. Er bestritt die Vorwürfe gegen den früheren Generalkonservator: Da ein Fachanwalt die Werkverträge entworfen habe, trage Greipl keine Verantwortung für den Schaden, sagte Kuner. "Mein Mandant ist sich keiner Schuld bewusst."

Während der 70-jährige Greipl aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gerichtssaal erschien, traten mehrere Mitarbeiter der Denkmalbehörde auf - und belasteten ihren ehemaligen Chef schwer. Nach der Niederlage des Freistaats vor dem Arbeitsgericht habe er Greipl geraten, "tunlichst keine Werkverträge mehr" zu schließen, sagte etwa der Justitiar des BLfD. Er habe "ein enormes Risiko" gesehen und sich deshalb geweigert, die neuerlichen Werkverträge mitzutragen.

Ähnlich äußerte sich ein Referatsleiter, der als Zeuge aussagte. Auch ihm sei die Sache "zu heiß" gewesen, doch überzeugen ließ sich Greipl demnach nicht. Warum er das Wissenschaftsministerium, das dem BLfD übergeordnet ist, nicht informiert habe, fragte der Richter. Die Antwort des Referatsleiters: Greipl habe angewiesen, "dass Kommunikation mit dem Ministerium nur über ihn zu laufen hat".

Auch der Fachanwalt, von dem sich das BLfD beraten ließ, musste vor Gericht aussagen. Er habe die Werkverträge miterstellt, das stimme schon, sagte der Fachanwalt. Doch habe er damals ausdrücklich betont, "keine endgültige Verantwortung" zu übernehmen - vor allem nicht für den Mustervertrag, der den meisten der beanstandeten Arbeitsverhältnissen zugrunde gelegen haben soll.

Seit Egon Greipl im Ruhestand ist, lebt er wieder in seiner Heimatstadt Passau. Seit 2014 sitzt er dort für die ÖDP im Stadtrat. Wie schwer ihn die erfolgreiche Klage des Freistaats trifft, war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen. Er werde sich nicht öffentlich zu dem Urteil äußern, sagte seine Frau auf SZ-Nachfrage. Auch Greipl-Anwalt Markus Kuner war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sobald das Gericht die Entscheidung schriftlich begründet hat, kann Greipl binnen eines Monats Berufung einlegen.

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Quelle:
SZ vom 22.01.2019
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