Süddeutsche Zeitung

Flächenfraß:BN scheitert mit Klage gegen Straßenbauprojekt

Lesezeit: 1 min

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist mit einer Klage gegen den autobahnähnlichen Ausbau der Bundesstraße 10 bei Neu-Ulm gescheitert. Zusammen mit einem Landwirt hatte der Umweltverband dagegen geklagt, dass die Straße auf 31 Meter Breite vergrößert werden soll. Beide Klagen seien abgewiesen worden, teilte am Dienstag eine Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München mit. Die B 10 soll zwischen der Autobahn 7 und dem Ortseingang von Neu-Ulm auf vier Fahrbahnen verbreitert werden. Die Strecke ist bislang gerade zu den Zeiten des Berufsverkehrs oftmals überlastet. Die Regierung von Schwaben begründet den Ausbau des fünfeinhalb Kilometer langen Stücks mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt.

Der BN kritisiert, dass bei dem Projekt die Bedeutung des Landschaftsschutzgebiets Pfuhler Ried für Erholung, Natur- und Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Umweltschützer hatten angeregt, bei dem Ausbau auf Mittel- und Seitenstreifen zu verzichten, dann wäre die Bundesstraße nur 21 Meter breit geworden. Fünf Hektar Natur hätten so nach BN-Berechnungen eingespart werden können. Die Vertreter des Freistaats lehnten den Vergleich allerdings ab und beharrten auf der ursprünglichen Planung. Man bedauere sehr, dass das Gericht nicht den Mut gehabt habe, sich gegen die Behörden des Freistaates Bayern und für eine menschen- und naturverträgliche Lösung auszusprechen, hieß es seitens des BN. Verbandschef Richard Mergner übte harsche Kritik. "Das Verfahren hat leider verdeutlicht, dass das Bundesverkehrsministerium und der Freistaat Bayern keinerlei Interesse an einer Reduzierung des Flächenverbrauchs und an der Einsparung von Steuergeldern haben", sagte er.

Außerdem verwies Mergner darauf, dass sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Bundesbodenschutzgesetz ein Minimierungsgebot bei Bauprojekten wie diesem vorsähen. Nach Überzeugung des BN werden diese Vorgaben mit dem 31 Meter breiten Maximalausbau der B 10 im Landschaftsschutzgebiet Pfuhler Ried nicht umgesetzt. Der BN behält sich deshalb weitere juristische Schritte gegen das Projekt vor. Zunächst aber wird der Umweltverband die schriftliche Urteilsbegründung des VGH abwarten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3988324
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.05.2018 / dpa, SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.