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Entscheidung des Bundesgerichtshofs:Bayerisches Bier bleibt bayerisches Bier

Zehn Jahren streiten sich der Bayerische Brauerbund und die niederländische Konkurrenz "Bavaria Holland Bier" schon. Rechtzeitig zum Oktoberfest haben die Bayern nun einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof errungen: Die Bezeichnung "bayerisches Bier" bleibt den Deutschen wohl erhalten.

Die Deutschen dürfen wohl weiterhin "Bayerisches Bier" als Herkunftsbezeichnung auf Flaschenlogos angeben. Rechtzeitig zum Oktoberfest hat der Bayerische Brauerbund einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstritten. Die niederländische Konkurrenz "Bavaria Holland Bier" kann demnach die Verwendung der Bezeichnung "bayerisches Bier" auf deutschen Flaschen nicht verhindern.

Das Oberlandesgericht München muss nun klären, ob bayerischem Bier ein besonderer Ruf vorauseilt. In diesem Fall steht dem Markenschutz nichts mehr im Wege.

Der Streit zwischen "Bavaria Holland Bier" und dem "Bayerischen Brauerbund" währt schon zehn Jahre. Nachdem das europäische Recht den Schutz von Herkunftsbezeichnungen einschränkte, verlangte die niederländische Konkurrenz von den Bierbrauern des Freistaats die Löschung der Marke. Ob Paulaner, Erdinger oder Kulmbacher - der Zusatz "bayerisches Bier" sollte auf den Etiketten verschwinden.

Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Der entschied aber, dass alten eingetragenen Marken Priorität einzuräumen ist. Sie müssen also nicht automatisch weichen, wenn nach nationalem Recht Markenschutz besteht.

Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg griff der Wettbewerbssenat des BGH jetzt auf. Nach deutschem Markenrecht sind Herkunftsbezeichnungen geschützt, wenn der Markt damit eine besondere Qualität oder einen besonderen Ruf verbindet - ob "bayerisches Bier" oder "Dresdner Stollen". Kann das Oberlandesgericht München feststellen, dass dem Landesbier weiterhin ein besonderer Ruf vorauseilt, werden die bajuwarischen Bierbrauer auch weiterhin ihre Flaschen mit dem Logo verkaufen können.

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