Süddeutsche Zeitung

Mietrecht in Bayern:Verfassungsrichter kippen "Mietenstopp"-Volksbegehren

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof untersagt eine Gesetzesinitiative, die Mieterhöhungen in teuren Gegenden für einige Jahre verbieten wollte. Drei der neun Richter waren jedoch anderer Meinung.

Von Stephan Handel

In Bayern wird es kein Volksbegehren über einen Mietenstopp geben. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung des Innenministeriums, das den Antrag für unzulässig erklärt hatte:Das Land habe auf diesem Gebiet keine Gesetzgebungs-Kompetenz, weil die einschlägigen Vorschriften im Bundesrecht abschließend geregelt sind. Die Initiatoren erklärten nach der Verkündung, ihr Vorhaben nun auf Bundesebene vorantreiben zu wollen.

Ein Bündnis aus Parteien - SPD, Grüne, Linke und ÖDP -, Gewerkschaften und anderen Institutionen hatten im März 52 000 Unterschriften im Innenministerium überreicht, zusammen mit Antrag zur Zulassung des Volksbegehrens "Sechs Jahre Mietenstopp". Es sieht unter anderem vor, in 162 bayerischen Gemeinden, für die die Staatsregierung einen besonders angespannten Mietmarkt festgestellt hat, die Erhöhung der Miete in bestehenden Verträgen für sechs Jahre zu verbieten, bei Neuvermietungen und Modernisierungen wären Mietänderungen nur in engen Grenzen möglich gewesen.

Das Innenministerium hielt den Antrag für nicht zulässig - in solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Causa dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt wird. Dessen Präsident Peter Küspert sagte in der Begründung der Entscheidung zunächst, das Gericht sehe sehr wohl, dass die Preisentwicklung auf dem Mietmarkt für viele Menschen eine wichtige Frage von existenzieller Bedeutung sei: "Insofern verdient das Engagement der Initiatoren Respekt." Das Gericht habe aber das Vorhaben nicht politisch zu bewerten, sondern alleine die rechtlichen Aspekte zu prüfen.

Und da, so Küspert weiter, sei die Mehrheit der neun Verfassungsrichter der Meinung, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens unvereinbar sei mit dem geltenden Recht, mit der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz. Danach zitiert er ausführlich Regelungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch zu Mietverträgen trifft - um zu dem Schluss zu kommen, dass der Bundesgesetzgeber das Thema ausführlich und abschließend geregelt habe. Damit seien den Landesgesetzgebern eigene Regelungen verwehrt: "Er ist nicht befugt, Bundesrecht nach eigenen Vorstellungen nachzubessern."

In der Begründung heißt es weiter, der Sinn einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof liege "nur in der Vermeidung solcher Volksbegehren, bei denen von vornherein ohne jeden ernsthaften Zweifel davon auszugehen ist, dass das Gesetz nach einem erfolgreichen Volksentscheid wegen Verstoßes gegen Bundesrecht für nichtig erklärt werden müsste" - das bedeute, es müsse geprüft werden, "ob sie dem Bundesrecht bei jeder vertretbaren Auslegung der einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften widersprechen".

"Jetzt muss es auf Bundesebene weitergehen"

Das fanden offensichtlich nicht alle der neun Verfassungsrichter so eindeutig: Drei von ihnen erklärten in einem Sondervotum eine abweichende Meinung, nämlich die, dass das Volksbegehren hätte zugelassen werden müssen: "Vielmehr wurden beachtliche Argumente dafür vorgebracht, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar sein könnte." Und damit, so die Abweichler, hätte das Volksbegehren zugelassen werden müssen: Die bloße Möglichkeit, dass es später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werde, stehe dem nicht entgegen.

Dieses Argument machten sich nach der Verkündung der Verfassungsrechtler Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld und dessen Kollege Markus Artz zu eigen, die das Volksbegehren in dem Prozess verteidigt hatten: Dass es sogar in der Spruchkammer des Gerichts unterschiedliche Meinungen gebe, zeige doch, dass die Entscheidung eben nicht so zweifelsfrei und eindeutig sei, wie es die Mehrheitsmeinung vorgebe.

"Es hätte heute ein sehr guter Tag werden können, ein Tag der Klarheit", erklärte nach dem Ende der Sitzung der Mietenstopp-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Es sei aber kein Tag, an dem die Kampagne ein Ende habe: "Jetzt muss es auf Bundesebene weitergehen." In die gleiche Kerbe hieb auch Beatrix Zureck, die Vorsitzende des Münchner Mietervereins, der zu den Initiatoren gehört: "Natürlich geht der Kampf weiter." Und Natascha Kohnen, die bayerische SPD-Vorsitzende sagte: "Wir sind weder juristisch noch politisch geschlagen." Vielmehr werde ihre Partei das Thema der Mietengerechtigkeit zur "harten Kampflinie" im kommenden Bundestagswahlkampf machen.

Die Gegenseite hingegen zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Innenminister Joachim Herrmann erklärte: "Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt." Der Verband der Wohnungswirtschaft Bayern teilte mit, er sei erleichtert über die Entscheidung - "um das Ziel, mehr bezahlbare Mietwohnungen für Bayern, zu erreichen, brauchen wir Anreize und kein Bestrafungssystem", sagte Verbandsdirektor Hans Maier.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erklärte: "Das ist vor allem ein bitterer Tag für die vielen Mieterinnen und Mieter in Bayern, die gerade jetzt in der Corona-Krise auf ein Zeichen der finanziellen Entlastung und Sicherheit gehofft hatten. Denn so lange CDU und CSU im Bund nicht endlich begreifen, dass es dringend einen besseren Mieterschutz braucht, wäre ein Mietenstopp in den besonders von hohen Mieten betroffenen Kommunen wenigstens ein kleiner Lichtblick für eine begrenzte Zeit gewesen."

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