Süddeutsche Zeitung

Folge von Maskenaffären:Landtag beschließt Lobbyregister

Künftig ist nur noch die Beteiligung von offiziell registrierten Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen gestattet. Verstöße gegen das Gesetz kosten bis zu 50 000 Euro.

Von Anfang 2022 an gilt in Bayern ein Lobbyregister. Der Landtag stimmte am Donnerstag einstimmig für die Einführung des gleichnamigen Gesetzes, welches künftig nur noch die Beteiligung von offiziell registrierten Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und bayerischer Staatsregierung gestattet. Verstöße werde mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet. Die Registrierungspflicht erlaubt allerdings auch Ausnahmen: zum Beispiel wenn eine Lobbygruppe lediglich lokal aktiv ist - also davon nicht mehr als zwei Stimmkreise unmittelbar betroffen sind. Auch Privatpersonen, die ausschließlich persönliche Interessen vertreten oder Kirchen und Gewerkschaften müssen sich nicht registrieren.

Der Freistaat geht mit der Einführung eines Lobbyregisters im Grundsatz den gleichen Weg wie der Bund und setzt auf mehr Transparenz. Erst Ende März dieses Jahres hatte der Bundestag auch nach jahrelangen Diskussionen die Einführung beschlossen. Im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern aus dem Jahr 2018 gab es noch keinen Hinweis auf die Einführung eines Lobbyregisters. Forderungen danach waren erst im Sommer 2019 nach Bekanntwerden der Lobbyismus-Vorwürfe gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Phi-lipp Amthor laut geworden. Dieser hatte massiv in der Kritik gestanden, weil er sich für ein US-Unternehmen eingesetzt hatte, wofür er Aktienoptionen bekam. Der Bundestag und auch die Berliner Staatsanwaltschaft sahen jedoch keine Hinweise auf Rechtsverstöße.

Die Opposition im bayerischen Landtag stimmte dem Lobbyregister-Gesetz zwar zu, betonte allerdings auch, dass sie sich an mehreren Stellen durchaus Änderungen gewünscht hätte. So monierte etwa die SPD, dass die Geldstrafe zu gering sei, um finanzstarke Lobbygruppen abzuschrecken; die AfD forderte, weniger Ausnahmen von der Registrierungspflicht zuzulassen.

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Quelle:
SZ vom 25.06.2021 / dpa
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